Datenschutz

Unverschlüsselte Datenweitergabe

Verstoß gegen die personalvertretungsrechtliche Schweigepflicht durch die unverschlüsselte Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
  1. Das Versenden einer unverschlüsselten E-Mail mit Informationen, die der personalvertretungsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen, von einem privaten E-Mail-Account eines Personalratsmitglieds bei einem Free-Mail-Dienst unter anderem an die Gewerkschaft, der das Personalratsmitglied angehört, stellt einen groben Verstoß gegen die Schweigepflicht dar.
  2. Der Verstoß führt unter anderem aus generalpräventiven Gründen zum Ausschluss aus dem Personalrat. (amtliche Leitsätze)
Quelle: VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Mai 2026 – 40 K 11589/25, BeckRS 2026, 12052