Datenschutz
Unverschlüsselte Datenweitergabe
Verstoß gegen die personalvertretungsrechtliche Schweigepflicht durch die unverschlüsselte Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
- Das Versenden einer unverschlüsselten E-Mail mit Informationen, die der personalvertretungsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen, von einem privaten E-Mail-Account eines Personalratsmitglieds bei einem Free-Mail-Dienst unter anderem an die Gewerkschaft, der das Personalratsmitglied angehört, stellt einen groben Verstoß gegen die Schweigepflicht dar.
- Der Verstoß führt unter anderem aus generalpräventiven Gründen zum Ausschluss aus dem Personalrat. (amtliche Leitsätze)
Quelle: VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Mai 2026 – 40 K 11589/25, BeckRS 2026, 12052