Arbeitsrecht

Krankschreibung nach Entlassung

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden: Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn ein Arbeitnehmer nach seiner Entlassung Atteste vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen - jedenfalls wenn er direkt danach eine neue Stelle antritt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Arbeitsunfähigkeit durch eine ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigung eines Arztes nachweisen. Diesen Beweiswert kann der Arbeitgeber allerdings erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände beweisen kann, die „nach einer Gesamtbetrachtung Anlass zu ernsthaften Zweifeln“ geben. Eine passgenaue zweimalige Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit, um dann bei einem neuen Arbeitgeber „pünktlich“ anzufangen, kann diesen Beweiswert erschüttern (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23).
Veröffentlicht am 9. Februar 2024