Arbeitsrecht

Erhöhung des Mindestlohns ab 2024 und 2025

Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission soll der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2024 auf 12,41 Euro und ab Januar 2025 auf 12,81 Euro brutto pro Zeitstunde steigen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, den Beschluss umsetzen zu wollen. Wir informieren im Newsletter, sobald die Erhöhung beschlossen wurde.
Gemäß § 9 Mindestlohngesetz (MiLoG) hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Veröffentlicht am 13. Juni 2023