DGSVO Erlaubnisverfahren

Informationspflichten gem. Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber Inhabern gewerberechtlicher Erlaubnisse nach §§ 34c ff GewO

Verantwortliche Stelle
IHK Flensburg
Heinrichstraße 28-34 | 24937 Flensburg
Telefon: 0461 806-806 | E-Mail: service@flensburg.ihk.de
Vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Björn Ipsen
Behördliche Datenschutzbeauftragte
IHK Flensburg
Datenschutzbeauftrage
Heinrichstraße 28-34 | 24937 Flensburg
Telefon: 0461 806-806 | E-Mail: datenschutz@flensburg.ihk.de

I. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet zu Zwecken des Erlaubnisverfahrens und der Überwachung des erlaubnispflichtigen Gewerbes sowie ggf. zur Eintragung in und Pflege im Vermittlerregister.
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Art 6 Abs. 1 S. 1 c und e DSGVO. Sie ist nach mindestens einer der genannten Rechtsgrundlagen zulässig bzw. wegen rechtlicher Verpflichtungen erforderlich: §§ 11, 11a, 11b, 29, 34, 34c, 34d, 34f, 34h, 34i, 144, 146, 147c, 149, 153a GewO, ggf. in Verbindung mit Anlage zu § 1 Abs. 1 GewO-ZustVO SH, LVwG, VwVfG, MaBV, VersVermV, FinVermV und/oder ImmVermV; IHKG, Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK Flensburg. Im Falle Ihrer Einwilligung zur Einholung einer Auskunft beim zentralen Schuldnerregister ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 a DSGVO.

II. Welche Daten verarbeitet die IHK von mir?

Ihre Daten werden zur Durchführung des Erlaubnisverfahrens und ggf. der Registrierung und die spätere Überwachung verarbeitet.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 c DSGVO in Verbindung mit den für die Erlaubnisbeantragung einschlägigen Vorschriften der Gewerbeordnung.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Flensburg Ihren Antrag auf Erlaubniserteilung und ggf. Registereintragung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtlo- ser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten kostenpflichtig ablehnen.
Folgende Daten werden erhoben:
  • Name, Vorname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • ggf. Handelsregistereintragung
  • ggf. Kommunikationsdaten (bei Rückfragen, um eine möglichst schnelle Antragsbearbeitung sicherzustellen)
  • Angaben zu den Vermögensverhältnissen der letzten fünf Jahre
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen
  • Versicherungsbestätigung Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (bei § 34c GewO Nr. 1-3 nicht notwendig)
  • Sachkundenachweis(e)
  • ggf. Kopie(n) bereits vorhandener Erlaubnisbescheid(e)
  • Wofür werden meine Daten verwendet?
Wir verarbeiten Ihre Daten streng zweckgebunden im Rahmen unserer hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Erlaubnis- und Registrierungsverfahren.

III. Gibt die IHK meine Daten weiter?

Ihre personenbezogenen Daten werden, soweit für den Verarbeitungszweck erforderlich, an folgende Empfänger oder Kategorien von Empfängern weitergeleitet:
  • Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) (Vermittlerregister)
  • Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch das Justizministerium (Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder, Insolvenzbekanntmachungen)
  • Staatsanwaltschaften
  • Finanzämter
  • Erlaubnisbehörden
  • Aufsichtsbehörden
  • Bundesamt für Justiz (Gewerbezentralregister)
  • zuständige Mitarbeiter der IHK Flensburg
  • Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • Allgemeinheit mit Zugang zum Internet hinsichtlich der Daten, die gemäß § 11a GewO veröffentlicht werden müssen.

IV. Wo werden meine Daten verarbeitet?

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation findet nicht statt, es sei denn, Sie beantragen die Tätigkeit in den EWR-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und/oder Norwegen.
Die IHK Flensburg unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der DSGVO, spezialgesetzlicher Regelungen und dem Landesdatenschutzgesetz. Die IHK Flensburg lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten.

V. Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?

Ihre personenbezogenen Daten werden im Fall der negativen Bescheidung fünf Jahre lang gespeichert. Im Fall einer Erlaubniserteilung werden die Daten für die Dauer des Bestehens der Erlaubnis gespeichert; nach Rückgabe, Rücknahme, Widerruf oder sonstigen Gründen für den Verlust des Bestehens für fünf weitere Jahre.

VI. Betroffenenrechte

Kann ich Auskunft über meine gespeicherten Daten erhalten?
Sie können unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und die Empfänger der gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Dauer der Speicherung verlangen.
Kann ich Daten berichtigen oder löschen lassen? Wann werden meine Daten gelöscht?
Sie können jederzeit verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden. Die Löschung Ihrer Daten hängt von der Rechtsgrundlage der Verarbeitung und der oben genannten Pflicht der IHKs zur Übergabe an die Archive ab.
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zum Datenschutz habe?
Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung und/oder Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen hierüber zu erhalten, wenden Sie sich gerne an die oben genannte Kontaktadresse.
Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Anfragen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns unter den angegebenen Kontaktdaten. Alternativ können Sie sich auch an die Datenschutzbeauftragte der IHK Flensburg unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
Wo kann ich mich bei Datenschutzverstößen beschweren?
Bei Beschwerden über Datenschutzverstöße wenden Sie sich bitte an die Landesdatenschutzaufsicht Schleswig-Holstein:

Marit Hansen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
Holstenstraße 98 | 24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1200 | E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de