Nr. 4854956

Ehrenurkunden zum Ruhestand

Die Urkunden können ab einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren ausgestellt werden.
Ausschließlich der Arbeitgeber kann die Urkunde bei der IHK beantragen. Die Überreichung erfolgt auch durch den Arbeitgeber.
Bitte bestellen Sie die Ehrenurkunde mindestens vier Wochen vor dem Eintritt in den Ruhestand (maximal sechs Monate im Voraus), um eine rechtzeitige Lieferung zu garantieren.