Netzwerk Arbeitsrecht
Das Netzwerk Arbeitsrecht der IHK Schleswig-Holstein besteht aus einem festen Teilnehmerkreis, der sich zweimal im Jahr trifft. Die IHK zu Lübeck fungiert als Netzwerkträgerin und Moderatorin und organisiert regelmäßig die Netzwerkveranstaltungen.
Aufgaben und Ziele
- Förderung des Austauschs von Wissen und Erfahrungen unter den Teilnehmenden
- Unterstützung bei der Umsetzung aktueller arbeitsrechtlicher Themen und Herausforderungen
- Bereitstellung von Informationen zu neuen gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Unternehmen
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Best Practices im Bereich Arbeitsrecht
Das Netzwerk wurde im September 2024 gegründet, um Unternehmen eine Plattform zu bieten, auf der sie sich über arbeitsrechtliche Fragestellungen austauschen und gemeinsam Lösungen erarbeiten können.