IHK zu Kiel

Vollversammlung und Präsidium

Die Vollversammlung ist das höchste Beschluss fassende Organ einer Industrie- und Handelskammer. Sie bestimmt die Richtlinien der Arbeit der IHK und beschließt über Anliegen, die für die IHK zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
0127_IHK_VV_240425 © fabianfruehling.de

Aufgaben der Vollversammlung

Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Arbeit der IHK und beschließt über Anliegen, die für die IHK zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.