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Nr. 117932
Parlament der Wirtschaft

Vollversammlung der IHK zu Kiel

Die Vollversammlung ist das höchste Beschluss fassende Organ einer Industrie- und Handelskammer. Sie bestimmt die Richtlinien der Arbeit der IHK und beschließt über Anliegen, die für die IHK zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Dies sind im Wesentlichen:
  • die Beschlussfassung über den Haushalt der IHK,
  • die Frage der Beteiligung der IHK an anderen Gesellschaften oder Institutionen,
  • die Errichtung von Ausschüssen und die nähere Bestimmung ihrer Aufgaben und Befugnisse sowie die Berufung der Mitglieder dieser Ausschüsse. Eine Ausnahme bildet der Berufsbildungsausschuss, dessen Installierung und Besetzung im Berufsbildungsgesetz geregelt ist.
  • die Errichtung von Einigungsstellen und Güteausschüssen,
  • den Erlass von Vorschriften für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und
  • die Wahl der Rechnungsprüfer
Die Vollversammlungsmitglieder bringen dabei ihren unternehmerischen Sachverstand und ihre spezifischen, unternehmerischen Erfahrungen in die Arbeit der IHK ein und tragen so ganz wesentlich zu der betrieblichen Praxis orientierten Entscheidungen der IHK bei. Zudem sind sie ein wichtiges Bindeglied der IHK zur unternehmerischen Basis der insgesamt etwa 65.000 IHK zugehörigen Unternehmen im IHK-Bezirk Kiel. Von diesen nehmen sie weitere Anregungen auf, die sie in die Arbeit der IHK und ihrer Gremien einspeisen und informieren andererseits, jeder in seinem Bereich, vor Ort über die Arbeit der IHK.