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Die Vollversammlung ist das höchste Beschluss fassende Organ einer Industrie- und Handelskammer. Sie bestimmt die Richtlinien der Arbeit der IHK und beschließt über Anliegen, die für die IHK zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Die Fachgremien dienen dazu, die unternehmerische, fachspezifische Kompetenz der Unternehmer in die Arbeit der IHK zu Kiel einfließen zu lassen und eine gegenseitige inhaltliche Rückkopplung zu gewährleisten.