Standortentwicklung
Infrastruktur schneller voranbringen
Mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz will der Bund Planungs- und Genehmigungsverfahren für zentrale Verkehrsprojekte beschleunigen und stärker digitalisieren. Hintergrund ist der hohe Investitionsbedarf bei Straßen, Schienen, Brücken und Wasserstraßen: Bis 2029 sollen nach Angaben der Bundesregierung rund 169 Milliarden Euro in die Sanierung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur fließen.
Das Gesetz ist zum Großteil Ende Juli 2026 in Kraft getreten; einzelne Regelungen, insbesondere im Naturschutzrecht, folgen Anfang 2027. Eröffnet werden sollen unter anderem vollständig digitale Planfeststellungsverfahren, klarere Fristen, weniger Doppelprüfungen, die stärkere Einstufung wichtiger Vorhaben als überragendes öffentliches Interesse sowie praxistauglichere Ausgleichsregelungen. Für die Wirtschaft ist das von großer Bedeutung, denn lange Verfahren, marode Brücken, überlastete Schienenwege und Engpässe auf Straße und Wasserstraße beeinträchtigen Lieferketten, Pendlerverkehre und die Standortqualität.
Aus Sicht der IHK Schleswig-Holstein ist das Gesetz daher ein richtiger und überfälliger Schritt. Entscheidend ist nun aber, dass die neuen Möglichkeiten auch in der Praxis konsequent genutzt werden – mit klaren Zuständigkeiten, ausreichenden Planungskapazitäten, digital arbeitsfähigen Verwaltungen und spürbaren Fortschritten bei den Projekten in Schleswig-Holstein. Beschleunigung darf kein Schlagwort bleiben, sondern muss bei Unternehmen in der Region konkret spürbar werden.