Programm für Depots startet

eLkw-Ladeförderung

Mit dem Start des Förderprogramms für Depotladen von batterieelektrischen Lkw eröffnen sich Unternehmen des Güterverkehrs neue Perspektiven für Investitionen und nachhaltiges Wachstum. Das Förderprogramm bietet insbesondere Speditionen, Logistik- und Handelsunternehmen die Möglichkeit, leistungsfähige Ladeinfrastruktur zu errichten und damit den Hochlauf klimafreundlicher Nutzfahrzeuge gezielt zu unterstützen. Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen, Antragsmodalitäten und Fristen werden im Rahmen einer Infoveranstaltung des Projektträgers Jülich am 19. Mai bereitgestellt. Den Link zur Veranstaltung sowie weitere Hinweise zur Inanspruchnahme der Förderung finden Sie am Ende dieses Textes.
Der Hochlauf batterieelektrischer Lkw ist ein zentraler Baustein für einen klimafreundlicheren Straßengüterverkehr. Eine der größten Hürden, die einen flexiblen Einsatz der Fahrzeuge erschwert, bleibt bislang die fehlende, leistungsfähige Ladeinfrastruktur – insbesondere im nicht-öffentlichen Bereich. Genau hier setzt das Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (LIS e‑Lkw)" des Bundesministeriums für Verkehr an, das durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt wird.
Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge insbesondere auf Betriebshöfen und in Depots sowie an weiteren nicht‑öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistik- und Umschlagplätzen. Ziel ist es, wirtschaftliche Hemmnisse zu senken, Investitionen anzureizen und den Markthochlauf von eLkw im Güterverkehr zu beschleunigen.
Nun sind die genaueren Bedingungen sowie die Antragsformalien veröffentlich worden: Antragsberechtigt sind Unternehmen des Güterverkehrs, darunter Speditionen, Logistik- und Handelsunternehmen, die Ladeinfrastruktur für den eigenen Fuhrpark oder einen festgelegten Nutzerkreis errichten möchten. Die Förderung richtet sich sowohl an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch an größere Unternehmen im Rahmen differenzierter Förderaufrufe.
Gefördert wird insbesondere die Errichtung von DC‑Ladepunkten mit einer Mindestladeleistung von 50 kW sowie die zugehörige Ladeinfrastruktur auf Betriebsgeländen, Betriebshöfen oder Logistikstandorten. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung pro installiertem Kilowatt Ladeleistung, wobei je nach Förderaufruf unterschiedliche Höchstbeträge und beihilferechtliche Rahmenbedingungen gelten.
Das Förderprogramm ist in zeitlich befristete Förderaufrufe gegliedert. Für nicht‑öffentliche Ladeinfrastruktur bestehen getrennte Aufrufe, unter anderem speziell für KMU sowie für Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. In einzelnen Förderaufrufen erfolgt die Bewilligung nach der Reihenfolge des Antragseingangs, sodass eine frühzeitige Antragstellung empfehlenswert ist.
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich. Unternehmen ordnen ihr Vorhaben einem geöffneten Förderaufruf zu und reichen die erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein. Ausführliche Informationen zu Förderbedingungen, Fristen und zum Antragsverfahren stellt der PtJ online zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Alle Details, einen Link zur Infoveranstaltung am 19. Mai des ptj sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Förderung finden Sie auf der nachfolgenden Website: Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge