Sachkundeprüfung
Geprüfte Immobiliardarlehensfachleute
Wer sich als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO selbständig machen möchte, benötigt eine Gewerbeerlaubnis. Um diese zu erlangen, ist unter anderem der Nachweis der Sachkunde erforderlich.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Erlaubnis ist der Nachweis der Sachkunde, welche durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann. Kann der Nachweis der Sachkunde nicht erbracht werden, ist die Sachkundeprüfung "Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" abzulegen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die rechtlichen Grundlagen der Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV), weitere Details sind in der Prüfungssatzung zu finden. Diese, den Rahmenplan mit den Lerninhalten und die Fallvorgaben für die praktische Prüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Die praktische Prüfung findet in der Regel in der darauffolgenden Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Unter Umständen ist es möglich, sich vom praktischen Prüfungsteil befreien zu lassen. Informieren Sie sich hier bitte vor der Anmeldung in der Finanzanlagenvermittlungsordnung, ob dies möglich ist.
Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK zu Kiel.
Möchte man sich wieder von der Prüfung abmelden, ist dies vor dem Anmeldeschluss kostenlos möglich. Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss beträgt die Stornogebühr 60 Euro (auch im Krankheitsfall mit Attest).
Prüfungstermine in der IHK zu Kiel
| 2026 / 2027 | Anmeldeschluss |
|---|---|
| 17. / 24. November 2026 | 18. Oktober 2026 |
| 9. / 16. März 2027 | 7. Februar 2027 |
| 15. / 22. Juni 2027 | 16. Mai 2027 |
| 14. / 21. September 2027 | 15. August 2027 |
| 16. / 23. November 2027 | 17. Oktober 2027 |
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen vorher keine Lehrgänge/Unterrichtsstunden absolviert werden. Der Gesetzgeber hat dazu keine Vorgaben gemacht. Es ist nicht zu empfehlen ohne Vorbereitung an der Prüfung teilzunehmen. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder gegebenenfalls im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Die IHK zu Kiel bietet keine Vorbereitungskurse an.
Die Prüfung kann auch bei jeder anderen IHK, die diese Prüfung anbietet, abgelegt werden. Es gibt keine örtliche Zuständigkeit.
Weitere Informationen
- Fallvorgabe zum Kundengespräch (Vorlage für alle Wahlbereiche) (PDF-Datei · 4706 KB) (Nr. 7112874)
- Prüfungsordnung (Nr. 6949048)
- Rahmenplan (Link: https://www.dihk.de/resource/blob/153892/86b2854bcde251d35fadc6765de1aaff/recht-rahmenplan-gepruefte-immobiliardarlehensfachleute-data.pdf)
- Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/immvermv/BJNR104610016.html)