Erklärung der Weiterbildungsverpflichtung § 34d bei der IHK zu Lübeck
Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO bei der IHK zu Lübeck abzugeben.
Erklärung der Weiterbildungsverpflichtung für
Versicherungsvermittler und -berater (§ 34d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO)
Versicherungsvermittler und -berater (§ 34d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO)