Zahlungsverkehr

Starke Kundenauthentifizierung

Ab dem 1. Januar 2021 ist die sogenannte starke Kundenauthentifizierung beim Online-Einkauf in ganz Europa Pflicht.
Seit der vollständigen Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2, PSD2) im September 2019 müssen alle elektronischen Zahlungen grundsätzlich per Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert werden. Für Online-Kartenzahlungen gilt derzeit noch eine Ausnahme; die Übergangsfrist läuft allerdings am 31. Dezember 2020 ab.
Die Zahlungsdienstrichtlinie “PSD2” zielt darauf ab, die Verbraucherrechte zu verbessern und Online-Betrug in ganz Europa zu reduzieren. Entsprechend müssen im E-Commerce Zahlungen mit zwei Faktoren bestätigt werden – bislang reichte beispielweise die Nummer der Kreditkarte. E-Commerce-Händler und -Dienstleister, die Zahlungen nicht über eine starke Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication) verifizieren lassen, riskieren ab dem neuen Jahr, dass die Zahlung von der Kunden-Bank abgelehnt wird.
Händler sollten ihre Dienstleistern ansprechen, um alle notwendigen Schritte abzustimmen.
Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie in einem Informationsblatt des DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB).
Veröffentlicht am 19. November 2020