Starke Kundenauthentifizierung
Seit dem 1. Januar 2021 ist die sogenannte starke Kundenauthentifizierung beim Online-Einkauf in ganz Europa Pflicht.
Seit der vollständigen Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2, PSD2) im September 2019 müssen alle elektronischen Zahlungen grundsätzlich per Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert werden.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Verbraucherrechte zu verbessern und Online-Betrug in ganz Europa zu reduzieren. Entsprechend müssen im E-Commerce Zahlungen mit zwei Faktoren bestätigt werden. E-Commerce-Händler und -Dienstleister, die Zahlungen nicht über eine starke Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication) verifizieren lassen, riskieren, dass die Zahlung von der Kunden-Bank abgelehnt wird.
Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie in einem Informationsblatt der DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB).