Kartellrecht

Neue EU-Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung mit Leitlinien ab Juni in Kraft

Die Europäische Kommission hat die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“) angenommen, die durch die neuen Vertikal-Leitlinien ergänzt wird. Die Vorschriften sollen die Bewertung der  Vereinbarkeit ihrer Liefer- und Vertriebsvereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften erleichern. Die Regelwerke treten am 1. Juni 2022 in Kraft.
Am 10. Mai 2022 hat die EU-Kommission die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) und die entsprechenden Leitlinien in ihrer finalen Fassung veröffentlicht. Die Regelwerke treten am 1. Juni 2022 in Kraft. Für laufende Verträge gilt ein Übergangszeitraum bis zum 31. Mai 2023. Die beiden überarbeiteten Regelwerke gelten bis zum 31. Mai 2034.
Hintergrund ist das veränderte Geschäftsumfeld mit Zunahme des elektronischen Handels. Die vorherige, seit 2010 geltende Fassung wurde deshalb insbesondere auf den Onlinehandel angepasst.
Weitere ausführliche Informationen zu den wichtigsten Änderungen sind einem erläuternden Vermerk zu den überarbeiteten Vorschriften zu entnehmen.
Hier finden Sie die deutsche Fassung der Vertikal-GVO. Die Vertikal-Leitlinien liegen noch nicht in deutscher Sprache vor.