Kartellrecht

Neue EU-Vertikal-GVO

Ziel der neuen Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“) ist es, die Bewertung zu erleichtern inwiefern Liefer- und Vertriebsvereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften vereinbar sind. Diese wird durch neue Vertikal-Leitlinien ergänzt.
Am 10. Mai 2022 hat die EU-Kommission die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) und die entsprechenden Leitlinien in ihrer finalen Fassung veröffentlicht. Die Regelwerke treten am 1. Juni 2022 in Kraft. Für laufende Verträge gilt ein Übergangszeitraum bis zum 31. Mai 2023. Die beiden überarbeiteten Regelwerke gelten bis zum 31. Mai 2034.
Hintergrund ist das veränderte Geschäftsumfeld mit Zunahme des elektronischen Handels. Die vorherige, seit 2010 geltende Fassung wurde deshalb insbesondere auf den Onlinehandel angepasst.
Weitere ausführliche Informationen zu den wichtigsten Änderungen sind einem erläuternden Vermerk zu den überarbeiteten Vorschriften zu entnehmen.
Hier finden Sie die deutsche Fassung der Vertikal-GVO. Die Vertikal-Leitlinien liegen noch nicht in deutscher Sprache vor.