Neue Informationspflichten für den Handel ab 27. September 2026

Neues EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label

Ab dem 27. September 2026 gelten europaweit neue Informationspflichten für Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo). Künftig müssen Händler über ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweisen. Zusätzlich ist unter bestimmten Voraussetzungen das neue GARAN-Label für freiwillige Haltbarkeitsgarantien von Herstellern zu verwenden.

Welches Ziel haben die neuen Labels?

Ziel der neuen Regelungen ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz beim Kauf zu bieten, insbesondere hinsichtlich der Haltbarkeit von Produkten und der Unterschiede zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilligen Garantien.

Das neue EU-Gewährleistungslabel

Das EU-Gewährleistungslabel informiert Verbraucher bereits vor dem Kauf über ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren. Die Gewährleistung besteht unabhängig davon, ob der Hersteller eine zusätzliche Garantie anbietet. Die EU-weite Mindestdauer beträgt bei Neuwaren grundsätzlich zwei Jahre
Die Verwendung des Gewährleistungslabels ist für Händler verpflichtend. Es muss gut sichtbar angebracht werden:
  • im stationären Handel beispielsweise als Aushang oder in Kassennähe
  • im Online-Handel auf der Website bzw. im Online-Shop
  • bei sonstigen Fernabsatzgeschäften ebenfalls vor Vertragsschluss
Die Gestaltung des Labels ist europaweit einheitlich vorgegeben und darf nicht verändert werden. Es enthält unter anderem einen QR-Code mit weiterführenden Informationen zu Gewährleistungs- und Garantierechten.

Das GARAN-Label für freiwillige Haltbarkeitsgarantien

Neben dem Gewährleistungslabel führt die EU das neue GARAN-Label ein. Dieses kennzeichnet eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers und macht deren Dauer unmittelbar sichtbar. Verbraucher sollen dadurch Produkte leichter vergleichen und langlebige Waren besser erkennen können.
Das Label enthält:
  • den Schriftzug “GARAN”
  • ein Garantiesymbol
  • die Garantiedauer in Jahren
  • einen QR-Code mit weiterführenden Informationen
Die Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Die Garantie wird vom Hersteller gewährt.
  • Die Garantie gilt für das gesamte Produkt.
  • Die Garantie ist für Verbraucher kostenlos.
  • Die Garantiedauer beträgt mehr als zwei Jahre.
Das Gewährleistungslabel ist grundsätzlich Pflicht. Das GARAN-Label ist nur erforderlich, wenn für das Produkt eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt besteht.