Wettbewerbe und Förderung

Neue Ausschreibungen / Neue Auslobungen

Aktuelle Förderbekanntmachungen, Wettbewerbe & Co. für die Gesundheitswirtschaft.

BMBF-Bekanntmachungen

Richtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“

Mit dieser Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad, wirtschaftliche Verwertungsfähigkeit und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.

​Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „KMU-innovativ: Medizintechnik“; Bundesanzeiger vom 19. September 2018

Im Rahmen dieser laufenden Fördermaßnahme sollen anwendungsorientiert forschende KMU unterstützt werden, die in der Medizintechnik tätig sind bzw. ihr Geschäftsfeld in diesem Bereich erweitern und stärken wollen. Sie sollen zu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sowie zu verstärkter Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt werden. Insbesondere können hierbei auch die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung und, falls erforderlich, eine klinische Erprobung gelegt werden. Diese Fördermaßnahme soll industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der Medizintechnik unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis jeweils zum 15. April oder zum 15. Oktober eines Jahres zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

​Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Produktionsforschung“, Bundesanzeiger vom 9. September 2021

Deutschlands Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit ist maßgeblich mit der Innovationsstärke des Mittelstands verknüpft. Damit KMU innovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen auf dem Markt anbieten und im inter­nationalen Wettbewerb bestehen können, ist ein regelmäßiger Zugang zu neuesten Forschungs- und Entwicklungsergebnissen entscheidend. Hierfür ist es wichtig, dass KMU zum einen ihre eigenen FuE-Aktivitäten intensivieren und Spitzenforschung betreiben und zum anderen, wenn externe Kompetenzen erforderlich sind, starke Kooperationsstrukturen mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen eingehen: für einen funktionierenden Wissens- und Technologietransfer aus der Forschung in die Anwendung.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige För­derkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ auf dem Internetportal www.kmu-innovativ.de jederzeit in digitaler Form online eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.

​​Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“, Bundesanzeiger vom 28. Januar 2021

Ziel im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement ein­gesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können. Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune.
In beiden Forschungsfeldern verfolgt das BMBF einen integrierten Forschungsansatz. Dies bedeutet, dass ethische, rechtliche und soziale Aspekte ebenso wie ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit von Beginn an in Technikentwicklungsprojekte integriert und transformativ mitgestaltet werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Nach einem Stichtag eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

​Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)" Bundesanzeiger vom 2. Oktober 2015

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie Innovationen für Deutschland der Bundesregierung (www.hightech-strategie.de). Sie unterstützt KMU mit einem abgestimmten Programm der Innovationsförderung. Besonders forschungsstarke KMU sollen effektiver unterstützt werden und der Zugang zu den Fachprogrammen erleichtert werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)" auf dem Internetportal www.kmu-innovativ.de jederzeit online eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.

Richtlinie zur Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

​Zweck der Förderinitiative ist die Förderung wissenschaftsinitiierter klinischer Studien und systematischer Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards sowie von Konzeptentwicklungsphasen für klinische Studien oder systematische Übersichtsarbeiten. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die auf das Schließen von Evidenzlücken abzielen und eine hohe Relevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem aufweisen.
Die Förderinitiative ist in drei Fördermodule aufgeteilt. Für alle Module gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen). Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind nur in besonderen Ausnahmefällen antragsberechtigt. Verbundvorhaben sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. Oktober 2022 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

BMWK-Bekanntmachungen

Förderprogramm Speziallipide

​Speziallipide sind ein zentraler Hilfsstoff in der Produktion von mRNA-Impfstoffen und mRNA-Therapeutika. Sie leisten einen Beitrag zur Pandemiebewältigung und -vorsorge und werden auch künftig für neue mRNA-basierte Arzneimittel von Bedeutung sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit der Richtlinie für die „Bundesförderung für verbesserte Produktionskapazitäten sowie Forschung und Entwicklung bei Speziallipiden und anderen Hilfsstoffen für mRNA-Impfstoffe und andere mRNA-Arzneimittel“ einen Anreiz für Unternehmen und Forschungseinrichtungen geschaffen, sich verstärkt innovativ auf diesem Gebiet zu engagieren.
Mit der am 31.12.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie ist eine Förderung für verbesserte Produktionskapazitäten sowie Forschung und Entwicklung bei Speziallipiden und anderen Hilfsstoffen für mRNA-Impfstoffe und andere mRNA-Arzneimittel auf den Weg gebracht worden. Die Richtlinie setzt Innovationsanreize in drei Fördermodulen.
Modul 1: Investitionen in Produktionsanlagen für Speziallipide in Deutschland
Modul 2: Entwicklung und Innovation von Produktionsprozessen für Speziallipide
Modul 3: Erforschung und Entwicklung von neuartigen Speziallipiden für mRNA-basierte Arzneimittel und weiteren neuartigen Hilfsstoffen für den Wirkstofftransport

Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ (2022 bis 2026) 

​Ziel des Förderprogramms ist es, die digitale Transformation der Wirtschaft nachhaltig zu fördern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei Angebot und Nutzung digitaler Technologien zu erhöhen. Auch die Gesundheitswirtschaft wird explizit genannt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will mit dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ (2022 bis 2026) aktuelle thematische Schwerpunkte und Herausforderungen schnell und flexibel durch zeitnahe Förderaufrufe adressieren. Diese sollen an jeweils aktuellen technologischen Trends und Erfordernissen im Markt, digitalpolitischen Prioritäten, verfügbaren Budgets sowie bestmöglichen zeitlichen Korridoren für eine marktorientierte Umsetzung ausgerichtet sein.
Auf Basis des Förderprogramms werden konkrete Förderaufrufe veröffentlicht und das Verfahren zur Einreichung von Projektvorschlägen erläutert. Die Förderaufrufe werden unter www.digitale-technologien.de bekannt gegeben. 

Übersicht Unterstützungsangebote Cybersicherheit im Mittelstand

​Die Digitalisierung bietet Unternehmen große Chancen und ist Herausforderung zugleich. Denn mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen oder der Produktion erhöht sich die potenzielle Angriffsfläche für Cyberkriminelle. Die Bedrohungen durch Hackerinnen und Hacker nehmen sukzessive zu und richten sich nicht nur gegen Konzerne, sondern verstärkt auch gegen mittelständische Unternehmen. Denn sie verfügen häufig über Know-how, das es zu schützen gilt und zählen in ihren Branchen zu den Hidden Champions.
Zugleich sind die Investitionen mittelständischer Unternehmen in IT- und Cybersicherheit häufig zu gering, das Schutzniveau nach wie vor zu niedrig. Kleine und mittlere Unternehmen verfügen oft über geringere personelle und finanzielle Ressourcen als große Unternehmen. Dies erschwert ihnen adäquate Cybersicherheitsmaßnahmen.
Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit vier verschiedenen Programmen und Initiativen die Cybersicherheit im Mittelstand:
  • IT-Sicherheit in der Wirtschaft
  • Mittelstand-Digital Zentren (MDZ)
  • go-digital
  • Digital Jetzt
Eine Übersicht über die Programme finden Sie hier.

Wiedereröffnung des ZIM im Sommer 2022 angestrebt

​Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) äußert sich auf seiner Homepage zu der Wiedereröffnung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Die Wiedereröffnung des ZIM wird bestmöglich noch im Sommer 2022 angestrebt. Ein genauer Zeitrahmen wird noch nicht genannt. 
Auf zim.de äußert sich das BMWK wie folgt: 
"Wegen des krisenbedingten deutlichen Anstiegs des Antragseingangs seit 2020 und durch zahlreiche pandemiebedingte Verzögerungen bei laufenden Forschungsprojekten musste die Annahme neuer Anträge im ZIM seit Oktober 2021 weitgehend ausgesetzt werden.
Im Hinblick auf die aktuellen außen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen steht die Bundesregierung vor großen Herausforderungen. Trotz dieser schwierigen Ausgangslage konnte im Rahmen des Bundeshaushalts 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung ab 2023 nun auch ein klarer finanzpolitischer Rahmen für das ZIM geschaffen werden.
Das ist ein wichtiges positives Signal für den innovativen Mittelstand, das eine Beendigung des Antragsstopps ermöglicht.
Auf dieser Basis wird vor dem Hintergrund der zu erwartenden hohen Nachfrage aktuell geprüft, unter welchen Förderbedingungen, die implementiert und technisch umgesetzt werden müssen, Öffnung und kontinuierliche Weiterführung des Programms erfolgen können.
Die Wiedereröffnung des ZIM wird bestmöglich noch im Sommer 2022 angestrebt.
Sobald eine erneute Antragstellung möglich ist, wird hierüber auf www.zim.de informiert. Zeitgleich werden auf der Website die aktualisierten, für die Einreichung von Anträgen zu nutzenden neuen Antragsformularen zur Verfügung stehen."

European Cluster Collaboration Platform

Open Call zum Programm URBAN TECH – Lösungen für Greentech, Health Tech und Smart City gesucht
​​Bewerbungsfrist: 14. September 2022
Das EU-geförderte Projekt URBAN TECH zielt darauf ab, Innovationen zu fördern und den Wettbewerbserfolg von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups zu steigern. URBAN TECH soll bei der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Dienstleistungen helfen. Mehr als 300 Herausforderungen in den Bereichen Greentech, Health Tech, Smart City warten auf intelligente Lösungen. Diese können Start-ups und KMU bis zum 14. September 2022 einreichen.

Eurostars: Stichtage im Jahr 2022

​Das Förderprogramm Eurostars bietet auch im Jahr 2022 zwei Stichtage für Projektanträge: 24. März und 15. September. Eurostars richtet sich insbesondere an innovative KMU und fördert deren grenzüberschreitende Kooperationen in Forschung und Entwicklung. Für Informationen und Beratung rund um das Programm steht das Eurostars-Team beim DLR Projektträger zur Verfügung.

​Förderprogramm INTERREG Deutschland-Danmark (2021 bis 2027)

​INTERREG unterstützt die Weiterentwicklung der deutsch-dänischen Region. In den Jahren 2021 bis 2027 stehen dafür 93,8 Mio. Euro für die Förderung von deutsch-dänischen Kooperationsprojekten zur Verfügung.
INTERREG fördert Projekte in sorgfältig ausgewählten Themen, die Wachstum und Wirtschaft unterstützen, Umwelt und Soziales miteinander verknüpfen sollen. Die besonderen Herausforderungen und Möglichkeiten der deutsch-dänischen Region werden dabei berücksichtigt. Die Prioritäten des Förderprogramms heißen
  • Eine innovative Region
  • Eine grüne Region
  • Eine attraktive Region
  • Eine funktionelle Region
2. Antragsfrist ist am 16. Januar 2023. Die Projektskizze muss spätestens bis zum 21. November 2022 eingehen!

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Innovationsausschuss, Förderbekanntmachungen Versorgungsforschung
​Am 27. Juni 2022 hat der Innovationsausschuss beim G-BA neue Förderbekanntmachungen für die Versorgungsforschung veröffentlicht. Die Bekanntmachungen zum themenspezifischen Bereich (Einreichungsfrist 25. Oktober 2022) betreffen die Themenfelder
  • Gesundheit im Klimawandel;
  • Digitalisierung und Vernetzung von qualitätsgesichertem Leitlinienwissen sowie Weiterentwicklung der Methodik;
  • Versorgungsforschung zur Verbesserung der Situation betroffener Menschen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln;
  • Verbesserung der fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen;
  • Voraussetzungen für die Entwicklung und Anforderungen an die Implementierung von eHealth in der Patientenversorgung; Versorgungsforschung zum Nachsorge- und Entlassmanagement;
  • Arzneimitteltherapie: Auswirkungen des Wechsels von Best Supportive Care (BSC) oder Off-Label-Use (OLU) hin zu indikationsspezifisch zugelassenen Arzneimitteln).
Zudem wurde eine Förderbekanntmachung zum themenoffenen Bereich veröffentlicht (Einreichungsfrist 25. Oktober 2022) sowie eine Förderbekanntmachung zu Medizinischen Leitlinien (Einreichungsfrist 27. September 2022) in den Themenfeldern
  • Versorgung bei häufigeren Erkrankungen mit sektorenübergreifendem Koordinationsbedarf;
  • Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen (zum Beispiel Kinder, Jugendliche, ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, genderspezifische Besonderheiten, Menschen mit Behinderungen, ethische Aspekte);
  • Gesundheit der Bevölkerung/Public Health (zum Beispiel Gesundheitsförderung, Prävention durch Lebensstilmodifikation, Schutzmaßnahmen, Gesundheitskommunikation);
  • Intensivmedizinische Versorgung schwerstkranker Patientinnen und Patienten

Merck KGaA Research Grants 2022

​In 2022, Merck KGaA are offering a series of research grants to stimulate innovative research in challenging areas of future importance. Grants of up to 500,000 € per year for up to three years are available in the areas: 
  • Drug discovery - 3 grants comprising up to 500,000 €/year for 3 years with the option of extension.
  • AI for predictive diagnostics & therapeutic target discovery - grant comprising between 100,000 - 300,000 $/year for 2 years with the option of extension
  • Chemistry in the cloud – Rapid synthesis through automation - 1 grant comprising 100,000 €/year for 3 years
  • Innovation within green chemistry - 1 grant comprising 100,000 € for 1 year with potential further collaboration
  • Sustainability in healthcare R&D - 1 grant comprising 100,000 € for 1 year
Submission deadline is 31st August 2022.

Nationale Kontaktstelle Gesundheit: Aktuelle Ausschreibungen

​​Eine Übersicht der Ausschreibungen im EU-Förderprogramm "Horizont Europa" für die Gesundheitsbranche erhalten Sie hier.

Schleswig-Holstein: Versorgungssicherungsfonds

​Zur Sicherung ambulanter, stationärer und sektorenübergreifender medizinischer Versorgungskonzepte insbesondere in der Fläche hatte sich die Landesregierung Schleswig-Holstein im Koalitionsvertrag der zu Ende gehenden Legislaturperiode auf die Einrichtung eines Versorgungssicherungsfonds verständigt. Zur Finanzierung des Versorgungssicherungsfonds stehen jährlich 5 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind sowohl ambulant vertragsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte und Einrichtungen (wie zum Beispiel Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren oder Ärztehäuser) sowie Körperschaften und Institutionen aus dem medizinischen Bereich, wie z.B. die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KZV SH), die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH), die Ärztegenossenschaft Nord oder der Hausärzteverband Schleswig-Holstein. Aber auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften können eine Förderung aus dem Versorgungssicherungsfonds beantragen.

Die vollständige Förderrichtlinie finden sie hier. Diese ist noch bis zum 28. Februar 2023 in Kraft.