Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG)
Neufassung des Rettungsdienstgesetzes
Im April 2026 hat das Kabinett dem vom Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein den Entwurf für eine Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes zugestimmt.
Aktuell wird darüber im Sozialausschuss des Landtags verhandelt. An der schriftlichen Anhörung hat sich die IHK Schleswig-Holstein mit einer Stellungnahme beteiligt.
Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft ist zu gewährleisten, dass auch für private Leistungserbringer rechtssichere, diskriminierungsfreie, transparente und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen bestehen. Überdies müssen private Leistungserbringer grundsätzlich in Planungen, Übungen sowie Schnittstellenkonzepten stärker und frühzeitig eingebunden werden.
Die mündliche Anhörung zum SHRDG findet am 5. November 2026 im Sozialausschuss statt.