Aktuelle Meldungen aus der Gesundheitswirtschaft
Neuigkeiten aus der Gesundheitswirtschaft finden Sie in dieser Rubrik.
EU Life Sciences Strategie veröffentlicht
Seit langem ist die EU führend im Bereich der Lebenswissenschaften und verfügt über gute Voraussetzungen, um ihre Wirtschaft mit Wissen, Know-how und Innovation zu stärken. Allerdings hat sie gegenüber ihren wichtigsten globalen Wettbewerbern an Boden verloren.
Diese neue, multidisziplinäre Strategie für die Lebenswissenschaften in der EU zielt darauf ab:
- die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand zu steigern,
- die grüne und digitale Wende zu beschleunigen,
- neue Arbeitsplätze zu schaffen und
- die Abhängigkeit von externen Quellen zu verringern.
Dies soll durch die rasche Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung innovativer Ideen und Lösungen in der EU erreicht werden.
Anfang Juli wurde die Strategie von der Europäischen Kommission angenommen und veröffentlicht.
Vorausgegangen war ein Konsultationsverfahren, in dessen Verlauf beinah 800 Stellungnahmen bei der Kommission eingereicht wurden.
Bundesrat: Zustimmung zur Pflegefachassistenzausbildung
Ein einheitliches bundesweites Berufsbild für Pflegefachassistentinnen und -assistenten: das sieht das Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung vor, dem der Bundesrat am 17. Oktober 2025 zugestimmt hat. Ziel des Gesetzes sei es, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen, so die Bundesregierung.
Einheitliche Ausbildung ab 2027
Das Gesetz sieht für diesen Beruf ab dem 1. Januar 2027 eine bundesweit einheitliche Ausbildung vor. Es ersetzt damit die bisher 27 unterschiedlichen Landesregelungen und legt gemeinsame Standards für die Ausbildung in der Pflege fest.
Generalistische und praxisnahe Ausbildung
Die neue Ausbildung ist generalistisch angelegt und umfasst alle zentralen Versorgungsbereiche – die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Pflege sowie die stationäre Akutpflege.
Auszubildende erhielten dadurch einen umfassenden Einblick in das Berufsfeld und könnten flexibel in verschiedenen Einrichtungen eingesetzt werden, heißt es in der Begründung.
Dauer, Zugang und Vergütung
Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeitmodelle sowie Verkürzungen bei einschlägiger Berufserfahrung sind möglich. Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bewerberinnen und Bewerber können auch ohne formalen Schulabschluss zugelassen werden, wenn die Pflegeschule eine positive Eignungsprognose stellt. Erstmals ist im Gesetz eine verbindliche Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden vorgesehen.
Erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Das Gesetz vereinfacht außerdem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Künftig genügt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang - eine aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung ist nicht mehr erforderlich.
Wie es weitergeht
Da der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Januar 2027 in Kraft.