Statuswechsel
Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt (nach erfolgter Erlaubniserteilung) Ihre Tätigkeitsart vom Versicherungsvertreter zum Versicherungsmakler wechseln (oder umgekehrt), so ist ein Antrag auf Änderung der Registerdaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 286 KB) notwendig.
Dabei ist die erneute Prüfung der Zuverlässigkeit, die Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung Ihrer Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung und die Rückgabe des alten Erlaubnisbescheids (im Original) erforderlich.
Bei einem Wechsel der Tätigkeitsart innerhalb von sechs Monaten nach Erlaubniserteilung entfällt die Zuverlässigkeitsprüfung. Anschließend erhalten Sie einen neuen Erlaubnisbescheid, die Registrierungsnummer im Vermittlerregister bleibt jedoch erhalten.
Die Gebühr für die Änderung des Erlaubnisstatus entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif Ihrer Industrie- und Handelskammer. Besondere Ausgaben im Zuge des Statuswechsels (z. B. Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal) werden gesondert berechnet.