Immobilienwirtschaft
Sachkundeprüfung nach §34k GewO
Zum 20. November 2026 wird mit dem neuen § 34k Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnispflicht für die gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Verbraucherdarlehen eingeführt.
Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34k GewO gehört unter anderem die Sachkunde. Liegt keine gleichgestellte Berufsqualifikation o.Ä. vor, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Die Sachkundeprüfung “Geprüfte/r Fachfrau/ Fachmann für Darlehensvermittlung IHK” dient dem erforderlichen Nachweis der für die Vermittlung und Beratung von Verbraucherdarlehen erforderlichen rechtlichen, fachlichen und praktischen Kenntnisse.
Die Prüfung wird nur schriftlich abgelegt. Ein mündlicher Prüfungsteil ist nicht vorgesehen. Die Prüfungsdauer beträgt 150 Minuten ohne Pause.
Die Prüfung besteht aus drei Prüfbereichen:
- Prüfbereich 1: Kundenberatung – (wird integriert in die Prüfbereiche 2 und 3)
- Prüfbereich 2: fachliche Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen (40 Aufgaben je 1 Punkt)
- Prüfbereich 3 : Finanzierung und Kreditprodukte (60 Aufgaben je 1 Punkt)
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Verordnung über den Nachweis der Sachkunde für Darlehensvermittler/-innen.
Den Rahmenplan mit den prüfungsrelevanten Inhalten finden Sie hier: Rahmenplan
Die IHK Kiel bietet keine Vorbereitungskurse an. Die Vorbereitung kann im Selbststudium oder über Kurse externer Anbieter erfolgen.
Die nächsten (geplanten) Prüfungstermine:
| 2026 / 2027 |
|---|
| 8. Dezember 2026 |
| 15. Februar 2027 |
| 12. April 2027 |
| 7. Juni 2027 |
Beachten Sie, dass dies nur eine Terminübersicht ist. Welche Termine buchbar sind, sehen Sie in der Onlineanmeldung.