Auswirkungen des EU-Sanktionspakets

Touristische Dienstleistungen: Neue Regeln für Russland

Im Rahmen des 19. EU-Sanktionspakets gegen Russland, das am 23. Oktober 2025 vom Rat der Europäischen Union beschlossen wurde, ist auch erstmals die Tourismusbranche von den Sanktionen betroffen. Wir möchten Sie hiermit über die wichtigsten Änderungen informieren, die auch Ihre Dienstleistungen betreffen könnten.

Verbot touristischer Dienstleistungen

Laut Artikel 5n Abs. 2 der Verordnung (EU) 2025/2033 ist es ab dem 24. Oktober 2025 verboten, Dienste zu erbringen, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen. Dies betrifft insbesondere:
i) Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern, einschließlich von Reisebüros und Reiseveranstaltern erbrachter Dienstleistungen für Personenbeförderung und ähnlicher Dienstleistungen; Reiseauskunfts-, Reiseplanungs- und Reiseberatungsleistungen; Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation von Reisen, der Unterbringung und der Beförderung von Personen und Gepäck; Fahr- bzw. Flugscheinausstellungsdienste;
ii) Dienstleistungen von Fremdenführern;
iii) Werbedienstleistungen im Zusammenhang mit den unter den Ziffern i und ii genannten Dienstleistungen.

Ausnahmen

Das Verbot gilt nicht für Verträge, die vor dem 24. Oktober 2025 abgeschlossen wurden, sowie für akzessorische Verträge, die zur Erfüllung dieser Vereinbarungen notwendig sind (zum Beispiel für Unterkünfte, Transport oder Zusatzleistungen). Diese Verträge dürfen bis zum 1. Januar 2026 weiterhin erfüllt werden. Die Anwendung entsprechender Altvertragsregelungen sollten jedoch einzelfallbezogen rechtlich validiert werden.
Bitte prüfen Sie in Anbetracht dieser neuen Regelungen Ihre bestehenden und geplanten Angebote im Bereich Ihrer Dienstleistungen und stellen Sie sicher, dass keine Verstöße gegen die Sanktionsvorgaben erfolgen.
Die EU-Kommission hat hierzu FAQs zum Verbot der Erbringung touristischer Aktivitäten veröffentlicht. Nach Einschätzung der Kommission sind Aktivitäten in Zusammenhang mit Geschäftsreisen nicht vom Verbot erfasst, sofern sie nicht direkt touristischen Zwecken dienen („travel for the purpose of tourism“). Private touristische Reisen nach Russland fallen hingegen ausdrücklich unter das Verbot; lediglich private Besuche bei in Russland lebenden Familienangehörigen oder anderen einladenden russischen Privatpersonen („private visits to Russia at the invitation of Russian citizens, e.g. family members“) sind nicht als touristische Aktivitäten im Sinne des Verbots eingestuft. Die FAQs finden Sie unter folgendem Link (Nummern 40 bis 49 im Abschnitt „Provision of Services“): https://finance.ec.europa.eu/document/download/4617456e-7d33-4732-96ef-b01bd10e948e_en?filename=faq…