Touristische Dienstleistungen im Rahmen des 19. EU-Sanktionspakets gegen Russland

Im Rahmen des 19. EU-Sanktionspakets gegen Russland, das am 23. Oktober 2025 vom Rat der Europäischen Union beschlossen wurde, ist auch erstmals die Tourismusbranche von den Sanktionen betroffen. Wir möchten Sie hiermit über die wichtigsten Änderungen informieren, die auch Ihre Dienstleistungen betreffen könnten.
Verbot touristischer Dienstleistungen
Laut Artikel 5n Abs. 2 der Verordnung (EU) 2025/2033 ist es ab dem 24. Oktober 2025 verboten, Dienste zu erbringen, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen. Dies betrifft insbesondere:
i) Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern, einschließlich von Reisebüros und Reiseveranstaltern erbrachter Dienstleistungen für Personenbeförderung und ähnlicher Dienstleistungen; Reiseauskunfts-, Reiseplanungs- und Reiseberatungsleistungen; Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation von Reisen, der Unterbringung und der Beförderung von Personen und Gepäck; Fahr- bzw. Flugscheinausstellungsdienste;
ii) Dienstleistungen von Fremdenführern;
iii) Werbedienstleistungen im Zusammenhang mit den unter den Ziffern i und ii genannten Dienstleistungen.
Ausnahmen
Das Verbot gilt nicht für Verträge, die vor dem 24. Oktober 2025 abgeschlossen wurden, sowie für akzessorische Verträge, die zur Erfüllung dieser Vereinbarungen notwendig sind (z. B. für Unterkünfte, Transport oder Zusatzleistungen). Diese Verträge dürfen bis zum 1. Januar 2026 weiterhin erfüllt werden. Die Anwendung entsprechender Altvertragsregelungen sollten jedoch einzelfallbezogen rechtlich validiert werden.
Bitte prüfen Sie in Anbetracht dieser neuen Regelungen Ihre bestehenden und geplanten Angebote im Bereich Ihrer Dienstleistungen und stellen Sie sicher, dass keine Verstöße gegen die Sanktionsvorgaben erfolgen.