Krieg in der Ukraine
Wirtschaftssanktionen gegen Russland und Belarus
Unterbrochene Lieferketten, Knappheiten bei Rohstoffen und Vorprodukten und nicht zuletzt die Entwicklung auf den Energiemärkten als Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine verändern die Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen nahezu aller Branchen.
Ergänzend zielen die von der Europäischen Union gegen Russland und Belarus verabschiedeten Sanktionspakete u.a. auf Unternehmen der Öl- und Gasindustrie, Kreditinstitute sowie die Luftfahrt.
Exportverbote für sämtliche Dual-Use Güter, zusätzlich angesprochen sind spezifische Güter der Kerntechnik, Elektronik, Telekommunikation, Sensoren, Laser, Luftfahrtelektronik, Navigation sowie Meeres- und Schiffstechnik, beschleunigen das Herunterfahren der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation ebenso wie die länger werdenden Personenlisten sanktionierter Bürger und Unternehmen Russlands. Importseitig trifft uns etwa die Aussetzung von Holzausfuhren aus Belarus oder das Einfuhrverbot bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die technischen Details der Sanktionsmaßnahmen inklusive Hilfestellung und Ansprechpartner.
Sanktionsmaßnahmen im Detail
Stand 25. April 2022
Inzwischen besteht seitens der EU ein komplexes Geflecht an Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus.
Zuletzt wurde die Russland-Embargoverordnung (EU) 833/2014 durch die Verordnung (EU) 2022/576 sowie die Belarus-Embargoverordnung (EG) 765/2006 per Verordnung (EU) 2022/577 erneut deutlich verschärft.
Bitte beachten Sie hierbei insbesondere das Beförderungsverbot für in Russland und Belarus niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen in der EU.Tipp: Stetig aktualisierte unverbindliche konsolidierte Fassungen der Embargoverordnungen finden Sie über den EZT-Online unter Texte -> AWR - UN/EU - Embargos - (A 0201) -> Nr. 23 ff. (Belarus/Weißrussland) bzw. Nr. 41 ff. (Russland).
Aktuelle Informationen
zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA-Website im Unterpunkt:
Russland beziehungsweise
Belarus.
Die
tabellarische Übersicht (Matrix) im Bezug zur Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) gibt einen Überblick über die derzeit geltenden Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland.
ATLAS-Codierungen zu Russland und Belarus (u.a. Y818-Y822) sind sowohl über den EZT-Online, als auch über das
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung einsehbar, welches zum 1. April 2022 aktualisiert wurde. Weitere ATLAS-Codierungen wurden über die
ATLAS-Info 0316/22 vom 13. April mitgeteilt.
Verboten wird insbesondere die
Einfuhr von russischem Rohöl über den Seeweg. Darüber hinaus sieht das Paket Sanktionen in weiteren Bereichen sowohl gegen Russland als auch gegen Belarus vor.
Die zusätzlichen Sanktionsbestimmungen umfassen unter anderem (Auszug):
Belarus:
- Finanzsanktionen: Listung weiterer 12 Personen und 8 Einrichtungen (EU (DVO) 2022/876 zur Änderung VO 765/2006)
- SWIFT-Ausschluss „Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau (Belinvestbank) (EU (VO) 2022/877 zur Änderung VO 765/2006 gegen Belarus)
Russland:
- Finanzsanktionen: Listung weiterer 65 Personen und 18 Einrichtungen (EU (DVO) 2022/878 zur Änderung VO 269/2014)
- Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen. Für Rohöl, das über Pipelines geliefert wird, gelten Ausnahmen. (EU (VO) 2022/879 zur Änderung VO 833/2014)
- Verbot von Versicherungen für Tankschiffe mit russischem Öl.
- Exportverbot für weitere High-Tech-Produkte, die der Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen könnten (z.B. Chemikalien)
- SWIFT-Ausschluss für drei russische Großbanken ab 14.06.2022: Sberbank, Kreditbank Moskau, Russische Agrarbank
- Verbot des Sendebetriebs für drei russische Rundfunkanstalten
- Verbot der Erbringung von Buchführungs- und Beratungsdienstleistungen für russische Unternehmen (Ausnahmen für russische Töchter westlicher Unternehmen)
- Durchsetzung der Finanzsanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten (EU (VO) 2022/880 zur Änderung VO 269/2014)
Antworten zu häufigen Fragestellungen (FAQ) sowie eine Zeitleiste der EU-Sanktionsmaßnahmen finden Sie wie folgt:
- FAQ des BAFA zum Russlandembargo/Sanktionsmaßnahmen: Abschnitt III. Häufige Fragen
- FAQ des BMWK zum Russland-Embargo/Sanktionsmaßnahmen: Fragen und Antworten
- FAQ / Guidance der EU-Kommission zu den Sanktionsmaßnahmen. Unten als PDF eingebettet spezielle FAQ-Dokumente, z.B. zu Trade and customs
- FAQ / Guidance der Deutschen Bundesbank zu Finanzsanktionen gegenüber Russland und Belarus: Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen
- Unverbindliches Umschlüsselungsverzeichnis des EU-Kommission bzgl. Anhangs VII (Spitzentechnologie-Güter, ab Seite 23) der Russland-Embargoverordnung VO (EU) Nr. 833/2014.
- Zeitleiste der EU-Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland
US-Sanktionen sind einsehbar über das
OFAC sowie
BIS. Eine Übersicht erhalten Sie zudem über:
New U.S. sanctions against Russia.
Ansprechpartner und weitere Informationen
- BAFA-Hotline zum Russland-Embargo, Telefon: 06196 908 1237, ru-embargo@bafa.bund.de.
- Fragen zu Inhalt und Anwendung der Sanktionsbestimmungen beantworten zudem:
- Thorben Schulte, Telefon: 0451 6006-245, thorben.schulte@luebeck.ihk.de
- Werner Koopmann, Telefon: 0451 6006-240, werner.koopmann@luebeck.ihk.de
- Svenja Vogeler, 0461 806 806, svenja.vogeler@flensburg.ihk.de
- Fragen zum Russlandgeschäft:
- Johanna Steding, Telefon: 0451 6006-243, johanna.steding@luebeck.ihk.de
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