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Mitarbeiterentsendungen nach Finnland

Entsandte Arbeitnehmer

Ein entsandter Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der gewöhnlich in einem anderen Land als Finnland arbeitet und von seinem Arbeitgeber, einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land als Finnland, für einen bestimmten Zeitraum zur vorübergehen Arbeit nach Finnland entsandt wird. Dabei sind für alle Branchen und Tätigkeiten die sehr strengen Regelungen des finnischen Arbeitnehmerentsendungsgesetzes zu beachten. 
Das bedeutet vor allem, dass die geltenden finnischen Mindestanforderungen in Bezug auf Gehälter, Arbeitszeiten und Arbeitsschutz eingehalten werden müssen. Diese Mindestanforderungen ergeben sich aus fast 200 allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. 
Ausländische Unternehmen werden von den finnischen Behörden häufig kontrolliert, bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen. 
Die Webseite der Arbeitsschutzbehörde Tyosuojelu gibt wichtige Hinweise für entsandte Arbeitnehmer.

Meldepflicht bei Mitarbeiterentsendungen

Die Meldepflicht betrifft alle Entsendungen, unabhängig von ihrer Einsatzdauer. Ausgenommen sind konzerninterne Entsendungen bis zu maximal fünf Arbeitstagen, nicht aber in der Baubranche. Die Meldung ist vor dem Beginn des Arbeitseinsatzes oder spätestens am ersten Arbeitstag an die Arbeitsschutzbehörde abzugeben. 
Zu melden sind unter anderem Informationen über das Unternehmen, den Auftraggeber, das Generalunternehmen (im Baugewerbe), den Vertreter, den Mitarbeiter, den Beginn und die Dauer der Entsendung, den Einsatzort und die Branche. Eine erneute Meldung wird erforderlich, wenn die Daten sich ändern.
Die Meldung erfolgt über die Homepage der Arbeitsschutzbehörde, eine Ausfüllhilfe gibt dazu Hilfestellung.
Zudem unterstützt die AHK Finnland bei steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um die Mitarbeiterentsendung auf ihrer Homepage.