Exportstrategien global

Zoll runter, Chancen rauf: Mercosur bringt Wettbewerbsvorteile

Seit dem 1. Mai 2026 wird das Interims-Handelsabkommen (iTA) zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorläufig angewendet. Damit greifen die ersten Präferenzzollsätze unmittelbar – noch bevor das vollständige EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen (EMPA) nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten endgültig in Kraft tritt. Für die exportorientierte Wirtschaft im Norden ist das ein bedeutender Hebel: Mercosur ist ein Markt mit rund 260 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten, in den die EU bereits 2024 Waren im Wert von 57 Mrd. Euro exportierte. Bisher war der Markt durch teils prohibitiv hohe Zölle geschützt, welche aufgrund des Abkommen nun sukzessive fallen.

Was sich konkret ändert

Mit der vorläufigen Anwendung werden schrittweise rund 91 Prozent der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren abgebaut – teils sofort, teils gestaffelt über Übergangszeiträume von bis zu 15 Jahren. Die EU-Kommission rechnet mit jährlichen Zollersparnissen von über 4 Milliarden Euro für EU-Exporteure. Besonders profitieren Schlüsselbranchen mit bislang hohen Drittlandszöllen:
  • Maschinen- und Anlagenbau: bisher 14 bis 20 Prozent
  • Kfz und Kfz-Teile: bisher bis zu 35 Prozent
  • Chemische Erzeugnisse: bisher bis zu 18 Prozent
  • Pharmazeutika: bisher bis zu 14 Prozent
  • Wein, Spirituosen, Lebensmittel: bisher 20 bis 35 Prozent
Hinzu kommen ein verbesserter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in den Mercosur-Staaten, modernisierte Ursprungsregeln, vereinfachte Zollverfahren sowie der Schutz von 344 europäischen geografischen Herkunftsangaben.

Strategischer Hebel statt Detail der Fachabteilung

Präferenzielle Zollvorteile aus Handelsabkommen sind weit mehr als eine operative Frage der Zoll-/Exportabteilung – sie sind ein unternehmensstrategisches Instrument. Wer den Präferenzursprung seiner Waren sauber nachweist, senkt nicht nur die Landed Costs in den Zielmärkten, sondern verschafft seinen Produkten einen klaren Preisvorteil gegenüber Wettbewerbern aus Drittstaaten ohne Abkommen. Gerade in der länderspezifischen Preisgestaltung – in der Zollbelastungen häufig nicht systematisch eingepreist werden – eröffnen sich dadurch zusätzliche Margenspielräume und neue Möglichkeiten zur Marktdurchdringung.

Voraussetzung: präferenzieller Ursprung

Damit die Zollvorteile genutzt werden können, müssen die Waren die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Der Ursprungsnachweis erfolgt beim Mercosur-Abkommen über eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument (zum Beispiel der Rechnung). Bei Sendungswerten über 6.000 Euro ist die Registrierung als Registrierter Ausführer (REX) erforderlich; bestehende REX-Registrierungen können in der Regel weitergenutzt werden.