Zertifikatslehrgang: Fachkraft Zoll und Exportabwicklung

Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen benötigen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht umfassend qualifizierte Mitarbeiter. Das gilt umso mehr, seit der europäische Unionszollkodex (UZK) entsprechende Fachkompetenzen explizit fordert. Der hybride Zertifikatslehrgang der IHK zu Lübeck vermittelt das notwendige Knowhow und trägt zur Lösung des Fachkräftemangels bei.

Zielsetzung

Die Teilnehmer erlangen in circa 104 Unterrichtsstunden (64 Stunden Selbstlerneinheiten, 38 Präsenzstunden und drei Webpräsenzstunden) fundierte und praxisorientierte Kenntnisse über zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Zusammenhänge, können ihre Fachkenntnisse erweitern und bauen damit geprüftes Spezialwissen auf. Die Teilnehmer erhalten das Rüstzeug, um erfolgreich
  • das Zollrecht und die Zusammenhänge zu verstehen und in den praktischen Kontext einordnen zu können,
  • Export- und Importverfahren mithilfe der relevanten Anträge und Dokumente abzuwickeln,
  • die Einhaltung und Überprüfung von Rechtsvorschriften sicherzustellen sowie
  • Zoll- und Exportprozesse innerhalb des Unternehmens abteilungsübergreifend zu vernetzen.

Zulassungsvoraussetzungen

Für Ihre erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang sind keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich. Kaufmännische Grundkenntnisse werden jedoch vorausgesetzt.

Zertifikatsvoraussetzungen

Bei Bestehen des Abschlusstests erhalten Sie das IHK-Zertifikat "Fachkraft Zoll und Exportabwicklung", bei Nichtbestehen eine Teilnahmebescheinigung über die circa 104 Unterrichtsstunden.

Weiterbildungsbonus

Für diesen Lehrgang können Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein den A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantragen, mit dem bei positiver Beurteilung bis zu 40 Prozent der Lehrgangskosten erstattet werden. Zum Online-Antrag des Weiterbildungsbonus.

Hinweise zur Antragstellung

  • Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.
  • Der Antrag ist online spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen (mit dem elektronischem Personalausweis).
  • gefördert werden 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Weiterbildung im Kalenderjahr
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Abschluss "Fachkraft Zoll und Exportabwicklung" nicht um einen Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz handelt.

Inhalte des Lehrgangs

  • Lektion 1: Verfahren des Im- und Exports von Waren und Dienstleistungen
  • Lektion 2: Importabwicklung (Handel mit Drittländern)
  • Lektion 3: Exportabwicklung (Handel mit Drittländern)
Weitere Details und eine Möglichkeit zur Anmeldung erhalten sie hier: Fachkraft Zoll und Exportabwicklung (IHK-Zertifikat) - der nächste Kurs startet am 15. September 2025 und endet am 28. November 2025.