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Manche Staaten fordern selbst bei Kurzaufenthalten die Vorlage eines Visums. So ist bspw. bei der VISA-Beantragung für Geschäftsreisen nach Saudi-Arabien ein von der IHK bescheinigtes Entsendungsschreiben (Kostenübernahmeerklärung) notwenig.
In zahlreichen Fällen werden die IHKs gebeten, auf Rechnungen oder anderen für den Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumenten eine Bescheinigung oder Beglaubigung vorzunehmen.
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