Zoll
Zollvergünstigungen zugunsten von Entwicklungsländern (APS)
Das Europäische Parlament hat eine Neufassung der Zollvergünstigungen für Entwicklungsländer beschlossen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Neu daran ist, dass Handelsvorteile künftig auch von einer Kooperation in Migrationsfragen abhängig gemacht werden können – ein bislang nicht vorhandenes Element. Eine Verständigung der EU-Institutionen auf die überarbeiteten Bestimmungen war bereits im Dezember erzielt worden. Die endgültige Zustimmung des Parlaments erfolgte am Dienstag mit 459 Stimmen dafür, 127 dagegen sowie 70 Enthaltungen.
Vier Jahre lang war über die Neuregelung verhandelt worden. Im überarbeiteten Allgemeinen Präferenzsystem (Generalised Scheme of Preferences, GSP) werden die gewährten Handelsvorteile enger an die Beachtung von Umweltvorgaben und menschenrechtlichen Übereinkommen gebunden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einem begünstigten Staat diese Vorteile zu streichen, sofern er bei der Wiederaufnahme eigener Staatsangehöriger, die sich unrechtmäßig im Unionsgebiet aufhalten, eine Zusammenarbeit mit der EU verweigert.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln obliegt der EU-Kommission. Sie darf Präferenzen aussetzen und ist verpflichtet, Parlament und Rat hierüber zu informieren, damit Transparenz gewahrt bleibt. In den nächsten Wochen dürfte der Rat die Reform förmlich annehmen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, eine Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus. Zur Verordnung gelangen Sie hier: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-3-2026-INIT/en/pdf