Zoll

Vereinfachungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen

Ab dem 1. Juli 2026 kommt es zu Erleichterungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen.
Für Versandverfahren
  • sind fremdsprachige Warenbeschreibungen zulässig,
  • besteht keine Pflicht des zugelassenen Empfängers im Versandverfahren beim Wareneingang, Warennummern und Warenbezeichnungen zu prüfen, und
  • es kommt zu Vereinfachungen bei der Angabe des Empfängers in Versandanmeldungen, Anwendung der Stempel im Betriebskontinuitätsverfahren sowie der Anmeldung für Umzugsgut.
Bei Ausfuhrverfahren kann der Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes auch bereits vor dem Verpacken/Verladen abgegeben werden, und die sofortige Ausfuhranmeldung beantragt werden. Dies gilt für eilige Fälle, wobei der Eilbedarf in der Ausfuhranmeldung zu hinterlegen ist. Weitere Infos erfolgen über ATLAS-Teilnehmernachricht.
Alle detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der GZD an die Hauptzollämter. Das Schreiben der GZD an die Verbände können Sie ebenfalls herunterladen.