Norwegen

Neue Bestimmungen für Pflanzengesundheitszeugnisse

Für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden, aber ihren Ursprung in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gelten strengere Anforderungen.
Notwendig sind ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland und ein Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr. Das Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland muss dabei für das Zielland Norwegen ausgestellt sein.
Vorausfuhrzeugnisse als Anhang von Pflanzengesundheitszeugnissen akzeptiert Norwegen nur noch bis zum 31. Juli 2026.
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