Frankreich

Neue Verpackungs-Meldepflichten bei B2B Handel

Ab 1. Januar 2026 gilt in Frankreich eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auch für gewerbliche und industrielle Verpackungen.
Bisher waren Sammel- oder Transportverpackungen im B2B-Bereich nicht von einer EPR-Meldung umfasst. Diese Lücke soll nun geschlossen werden.
Mit dieser Neuregelung werden viele deutsche Unternehmen in Frankreich EPR-pflichtig werden. Die endgültige Durchführungsverordnung wurde noch nicht veröffentlicht.
Ziel der EPR ist es, Recyclingquoten zu steigern. Mehr Infos erhalten Sie von der AHK Frankreich – zum Beispiel über die kostenfreien Webinare zum Thema.
Quelle: IHK für München und Oberbayern