Außenwirtschaft aktuell

Länder- und Marktinformationen November 2022

Stand: November 2022 – Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.

Großbritannien/ Brexit- CE-Kennzeichnung bleibt länger in Großbritannien gültig

Die Übergangsfrist für die CE-Kennzeichnung wird nochmals verlängert: Bis zum 31. Dezember 2024 können Unternehmen die CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt verwenden. Das gab Wirtschaftsminister Grant Shapps in einer Pressemitteilung bekannt. Die Fristverlängerung muss noch vom britischen Parlament bestätigt werden.
Wichtig zu beachten ist, dass für folgende Produktgruppen separate Regelungen gelten: Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, transportable Druckgeräte, Bahnprodukte, Schiffausrüstung.
Bereits im Juli 2022 hatte die britische Regierung Erleichterungen für Unternehmen angekündigt. Diese betreffen Kennzeichnungspflichten sowie die Anerkennung von Konformitätsbewertungen, die von einer Benannten Stelle mit Sitz in der EU ausgestellt wurden. 
Das UKCA-Label wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und kann seitdem freiwillig verwendet werden. Ursprünglich war vorgesehen, die CE-Kennzeichnung nur noch bis Ende des Jahres 2022 anzuerkennen. Mit der erneuten Verlängerung der Übergangsfrist haben Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen.

Großbritannien/ Brexit – Neue Regeln für Medizinprodukte im Vereinigten Königreich

Die britische Behörde für Medizinprodukte kündigt an, die Übergangsfrist für die CE-Kennzeichnung zu verlängern. Sie bleibt bis Juli 2024 gültig, unter Umständen auch länger.
Ende Oktober 2022 gab die britische Regulierungsbehörde für Medizinprodukte, Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA), bekannt, dass sie die Übergangsphase für Medizinprodukte verlängert. Bis Juli 2024 bleibt es bei der bisherigen Praxis, die CE-Kennzeichnung für den britischen Markt zu akzeptieren. Danach treten weitere Übergangsbestimmungen in Kraft.
Nach dem Brexit plant die britische Regierung eine eigenständige Regulierung für Medizinprodukte. Das Inkrafttreten war ursprünglich für Mitte 2023 vorgesehen. Nach dem neuen Zeitplan soll die Gesetzgebung ab Juli 2024 gelten. Ein Entwurf liegt noch nicht vor, ist aber für das Frühjahr 2023 angekündigt.

Großbritannien/ Brexit – Lebensmittelkennzeichnung

Die britische Regierung verlängert die Übergangsfristen für die Angabe von Kontaktdaten sowie der Herkunftskennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln bis zum 31. Dezember 2023. Die britischen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung beruhen auf EU-Gesetzgebung, die im Zuge des Austritts in britisches Recht übernommen wurde.

EAWU – Kennzeichnungsregeln VEREINFACHT

Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) hat die Regeln zur Kennzeichnung von Waren mit dem eurasischen Konformitätszeichen bis September 2023 vereinfacht.
Zur Eurasischen Wirtschaftsunion zählen die Mitgliedstaaten Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland.
Grundsätzlich müssen bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten Konformitätsanforderungen eingehalten werden, dazu zählen auch Kennzeichnungsregelungen. Waren müssen unter anderem Verbraucherinformationen über Zusammensetzung, das Verfallsdatum, Herstellungsort und Angaben zum Hersteller enthalten und zusätzlich muss das Konformitätszeichen EAC angebracht werden.
Bisher mussten diese Kennzeichnungen noch vor der Einfuhr in das Zollgebiet angebracht werden. Nun hat der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission mit Beschluss vom 12. November 2022 entschieden, dass die Angaben auch nach der Einfuhr angebracht werden können, aber noch bevor die Waren an den Verbraucher (Käufer) verkauft werden. Das bedeutet, dass Waren zum Beispiel in einem Zolllager deponiert und für den Weiterverkauf entsprechend vorbereitet werden können. 

Welt – Entwicklungsbanken bauen ihre Klimafinanzierung weiter aus

Die Banken investieren Milliarden in Klimaschutzprojekte und vereinbaren gemeinsame Standards. Deutschen Unternehmen bieten sich dadurch gute Geschäftsmöglichkeiten.
Entwicklungsbanken haben im Jahr 2021 rund 50,6 Milliarden US-Dollar (US$) an Krediten und Zuschüssen für Klimafinanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern bereitgestellt. Mit ihrem aktuellen gemeinsamen Bericht (Joint Report on Multilateral Development Banks' Climate Finance) stellen zehn multilaterale Entwicklungsbanken ihre Zahlen für das Jahr 2021 vor.
Deutschland ist einer der größten Exporteure von Umwelt- und Klimaschutzgütern. Das weltweit steigende Investitionsvolumen in Klimaschutz- und Anpassungsprojekte bietet deutschen Unternehmen gute Geschäftsmöglichkeiten. Sie sind daher gut beraten, auch die von den Entwicklungsbanken finanzierten Vorhaben und Ausschreibungen zu beachten.
Bei der Durchführung der Projekte werden die benötigten Bau-, Liefer- und Beratungsleistungen oft international ausgeschrieben. Deutsche Unternehmen können an den Ausschreibungen teilnehmen, Aufträge gewinnen und in neue Märkte einsteigen. Germany Trade & Invest (GTAI) informiert tagesaktuell über Entwicklungsprojekte und Ausschreibungen aller großen Entwicklungsbanken.
Speziell kleine und mittlere Unternehmen können auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Exportinitiative Umwelttechnologie für ihr internationales Geschäft nutzen.
GTAI informiert auf einer Sonderseite über Geschäftschancen durch Klimaschutz.

Live-Webinar (kostenlos): “Einstieg ins Importgeschäft - Wie Sie natürliche Zutaten für Lebensmittel und Kosmetik aus Entwicklungs- und Schwellenländern nach Europa einkaufen“ am 2. Dezember

foodRegio und der Business Scout an der IHK Lübeck laden Sie in Kooperation mit weiteren IHKs aus Norddeutschland herzlich ein zum Webinar des Import Promotion Desk (IPD) „Einstieg ins Importgeschäft – Wie Sie natürliche Zutaten für Lebensmittel und Kosmetik aus Entwicklungs- und Schwellenländern nach Europa einkaufen”.
Nähere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie im entsprechenden Anmeldeformular.