Außenwirtschaft aktuell

Länder- und Marktinformationen Mai 2022

Stand: Mai 2022 – Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.

Ägypten: Vorabregistrierung von Luftfracht ab Oktober 2022 verpflichtend

Der ägyptische Zoll hat ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens „Advanced Cargo Information (ACI)” eingeführt. Das neue System dient vor allem der Zollrisikobewertung und soll die Abfertigungszeiten reduzieren.
Seit Oktober 2021 ist die Vorabregistrierung von Seefracht verpflichtend. Am 15. Mai 2022 startet nun auch die Testphase für Luftfracht. Ab 1. Oktober 2022 wird die Warensendung in Ägypten nur dann verzollt, wenn die im System generierte Nummer (Advanced Cargo Information Declaration -  ACID) in den Frachtdokumenten enthalten ist. Andernfalls wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.
Ägyptische Importeure oder ihre Agenten müssen ihre Unternehmensdaten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten in der Single Window Plattform Nafeza eintragen. Aufgabe des Exporteurs ist es zunächst, seine Daten in der Blockchain Cargo X zu registrieren. Daraufhin werden die Daten mit dem Nafeza-System synchronisiert. Schließlich erhalten beide Parteien die ACID-Nummer. 
Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer empfiehlt, frühzeitig mit der Registrierung zu beginnen.

Exportabwicklung GB: Höhere Anforderungen an Lebensmitteleinfuhren verschoben

Die britische Regierung kündigte an, die Pflicht zur Vorlage von Gesundheitszeugnissen vorerst nicht umzusetzen. Auch weitere Änderungen treten nicht in Kraft. 
In einer Pressemitteilung kündigte der zuständige Minister für Brexit Opportunities, Jacob Rees-Mogg, am 28. April 2022 an, die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel nicht zu verschärfen. Stattdessen gab er bekannt, im Herbst 2022 einen neuen Zeitplan vorzulegen. 
Seit 1. Januar 2022 müssen britische Importeure die Einfuhr von Lebensmitteln vorab anmelden. Ab 1. Juli 2022 war die Einführung weiterer Schritte geplant. Folgende Änderungen und Kontrollen treten nun doch nicht in Kraft:
  • Physische Kontrollen von SPS-Waren an Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP); 
  • Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen; 
  • Einfuhrverbot für gekühlte Fleischerzeugnisse.
Vorgaben für tierische Erzeugnisse
Zu tierischen Erzeugnissen gehören unter anderem Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte, Honig und Gelatine (Products of Animal Origin (POAO)). Bei der Einfuhr müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorabanmeldung
Seit 1. Januar 2022: Vorabanmeldung der Ware durch den Importeur über das Onlineportal IPAFFS. Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben. Eine Verkürzung der Frist ist möglich, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt, darf aber vier Stunden vor Eintreffen der Ware nicht unterschreiten. Diese Möglichkeit gilt aktuell bis 30. Juni 2022. 
Die Anmeldung muss Angaben zum zugelassenen Betrieb sowie Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten. 
Gesundheitszeugnisse
Die für den 1. Juli 2022 geplante Pflicht zur Vorlage einer Veterinärbescheinigung (Export Health Certificate) wird nicht umgesetzt. 
Einfuhrverbote treten nicht in Kraft
Für bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs war ab 1. Juli 2022 ein Einfuhrverbot in Großbritannien vorgesehen. Hierzu zählten beispielsweise gekühltes Hackfleisch (Rind, Schwein, Lamm, Hammel und Ziege) sowie gekühlte Fleischzubereitungen wie zum Beispiel Frikadellen oder Burger. 
Zusammengesetzte Erzeugnisse sind ebenfalls ausgenommen
Bei zusammengesetzten Erzeugnissen handelt es sich um für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, die sowohl verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs als auch pflanzlichen Ursprungs enthalten. Beispiele hierfür sind Fertigprodukte wie Lasagne oder Tiefkühlpizza.
Für diese Warenkategorie gelten dieselben Voraussetzungen für die Einfuhr: Vorabanmeldungen über IPAFFS sind seit 1. Januar 2022 verpflichtend. Die Pflicht zur Vorlage von Gesundheitszeugnissen ab 1. November 2022 tritt nicht in Kraft. 
Keine neuen Anforderungen bei der Einfuhr von Pflanzenprodukten
Die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten unterliegt ebenfalls bestimmten Voraussetzungen. Seit Ende der Übergangsphase gelten strengere Einfuhrbestimmungen für bestimmte regulierte Pflanzen und Pflanzenprodukte. 
Seit dem Jahreswechsel wurden diese Vorgaben auf weitere geregelte Pflanzen und Pflanzenprodukte ausgeweitet, es gilt seit 1. Januar 2022 eine Pflicht zur Vorabanmeldung. Die für 1. Juli geplanten Änderungen treten nicht in Kraft: 
  • Für geregelte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ist kein Pflanzengesundheitszeugnis für die Einfuhr notwendig;
  • Einfuhrkontrollen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit hoher Priorität werden nicht an Grenzkontrollstellen (BCP) verlagert, sondern weiterhin am Bestimmungsort der Ware stattfinden.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union (EU). Während die EU Großbritannien seitdem wie ein Drittland behandelt, gewähren die Briten einseitige Übergangsbestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU. Sie gelten nur für Einfuhren nach Großbritannien (England, Schottland und Wales). Warenverkehr mit Nordirland unterliegt weiterhin den Bestimmungen des EU-Binnenmarktes.
Zunächst war geplant, diese Vereinfachungen zum 1. Oktober 2021 auslaufen zu lassen. Stattdessen kündigte die britische Regierung am 14. September 2021 an, Änderungen erst zum 1. Januar 2022 beziehungsweise 1. Juli 2022 oder sogar noch später einzuführen. Ab diesen Daten sollten auch für Waren aus der EU weitgehend dieselben Bestimmungen wie für Einfuhren aus anderen Drittstaaten gelten; mit unterschiedlichen Anforderungen je nach Produktkategorie.
Weiterführende Informationen
Alle Angaben sind allgemeiner Natur. Im Einzelfall können spezifischere Vorgaben gelten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Anforderungen für einzelne Produktgruppen in den Leitfäden der britischen Behörden zu überprüfen. 
Die britische Regierung stellt umfangreiche Leitfäden und Listen zur Verfügung (in englischer Sprache). Die britische Regierung plant, die neuen Zeitpläne für die Umsetzung der Zollkontrollen im Herbst 2022 vorzustellen. Eine Aktualisierung der Leitfäden ist ebenfalls für 2022 angekündigt. 
Quelle: gtai

Kenia: Verbot der Einfuhr von gebrauchten Nutzfahrzeugen

Das Kenya Bureau of Standards (KEBS) teilt mit, dass die neue Norm für Straßenfahrzeuge KS 1515:2019 jetzt umgesetzt wird. Demzufolge dürfen ab 1. Juli 2022 gebrauchte Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr sowie gebrauchte Busse nicht mehr in Kenia eingeführt werden. Ausgenommen sind Kleinbusse mit einer Gesamtlänge von bis zu sieben Metern, sofern sie nicht älter als acht Jahre ab dem Jahr der Erstzulassung sind.
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen, die nicht älter als drei Jahre sind, dürfen noch bis zum 30. Juni 2023 eingeführt werden, danach ist deren Einfuhr in gebrauchtem Zustand verboten.
Alle anderen gebrauchten Straßenfahrzeuge, die nicht älter als acht Jahre sind, können weiterhin in das Land eingeführt werden. Importierte neue Diesel- und Benzinfahrzeuge müssen die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.

Österreich: Pandemiebedingte Homeoffice-Sonderregelung für Grenzgänger endet

Für coronabedingte Homeoffice-Tage von Grenzgänger:innen haben Deutschland und Österreich eine Sonderregelung getroffen. Danach dürfen Arbeitstage, an denen pandemiebedingt eine Rückkehr an den Wohnsitz nicht möglich ist, nicht in die sog. 45-Tage-Regel einbezogen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fälle, in denen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in Homeoffice ausdrücklich vereinbart haben.
Zum Hintergrund
Grenzgänger:in im Sinne von Art. 15 Abs. 6 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Österreich ist, wer täglich vom Arbeitsort an den Wohnsitz zurückkehrt. Die Grenzgängereigenschaft geht allerdings auch dann nicht verloren, wenn die abgabepflichtige Person „während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist und in dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist“ 

Südafrika vereinfacht Einfuhr von Pflanzenprodukten

Handelspartner können seit dem 1. April 2022 im Exportland ausgestellte Pflanzengesundheitszeugnisse (ePhytos) auf elektronischem Wege an die südafrikanische Inspektionsstelle (NPPOZA) senden.
Das südafrikanische eCertification-System hat ein Modul entwickelt, das den Empfang von ePhytos ermöglicht, die über den IPPC-Hub (International Plant Protection Convention) gesendet werden.