Außenwirtschaft aktuell

Länder- und Marktinformationen Juni 2022

Stand: Juni 2022 – Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.

Zoll: Aufschubkonten für die Einfuhrumsatzsteuer

Nur mit einem eigenen Aufschubkonto können Unternehmen von der seit 1.12.2020 verlängerten Zahlungsfrist für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) profitieren. Auf Initiative der IHK-Organisation ermöglicht der Zoll nun auch Unternehmen mit wenigen Einfuhren ein EUSt-Aufschubkonto, sofern ein bestimmter EUSt-Betrag erreicht wird. Außerdem wurde klargestellt, dass einem Unternehmen mehrere gleichartige Aufschubkonten bewilligt werden können.
1. Neu: Aufschubkonto für Unternehmen mit wenigen Einfuhrsendungen
Die Generalzolldirektion (GZD) hat die Bewilligungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs gemäß Art. 110 b) Unionszollkodex für die Aufschubkontoart „Einfuhrumsatzsteuer - ohne Sicherheitsleistung“ erweitert: Auch Unternehmen, deren regelmäßiges Aufkommen an Einfuhrsendungen unter zwei Einfuhren pro Monat bzw. unter 25 pro Jahr liegt, können nunmehr einen Antrag auf Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs für Einfuhrumsatzsteuer – ohne Sicherheitsleistung – stellen. Voraussetzung ist, dass sie Waren einführen, für die im Durchschnitt EUSt-Beträge in Höhe von mindestens 10.000 Euro im Monat bzw. 120.000 Euro im Jahr zu entrichten sind, oder wenn sie beabsichtigen, entsprechende Einfuhren zu tätigen.
Von der Erweiterung werden erstmals Unternehmen profitieren können, die bislang wegen des Nichterreichens der Mindestanzahl an Einfuhren kein eigenes Aufschubkonto für Einfuhrumsatzsteuer - ohne Sicherheitsleistung - beantragen durften. Die Einfuhrumsatzsteuer wurde dann sofort fällig und nicht erst am 26. Des zweiten Folgemonats nach der jeweiligen Einfuhr.
Bei Vorliegen auch der übrigen Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags auf laufenden Zahlungsaufschub für Einfuhrumsatzsteuer – ohne Sicherheitsleistung – können entsprechende Anträge bei den örtlich für den laufenden Zahlungsaufschub zuständigen Hauptzollämtern bewilligt werden. Diese überwachen einmal jährlich die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen. Werden Mindestbeträge zu entrichtender Einfuhrumsatzsteuer nicht erreicht, kann die Bewilligung widerrufen werden.
Weitere Informationen zum laufendem Zahlungsaufschub finden Sie auf der Website des Zolls hier
2. Klarstellung: Mehrere gleichartige Aufschubkonten pro Unternehmen möglich
Die GZD hat ebenfalls auf Nachfrage der IHK-Organisation klargestellt, dass einem Unternehmen mehrere Aufschubkonten bewilligt werden können. Das können auch mehrere Konten des gleichen Kontotyps sein. Mehrere Konten können die interne Buchhaltung für einzelne Unternehmensbereiche oder Niederlassungen erleichtern. Falls für den Kontotyp eine Bürgschaft erforderlich ist, reicht bei mehreren gleichartigen Konten eines Unternehmens (= Aufschubnehmer) eine Bürgschaftsurkunde (Gesamtbürgschaft) über den gesamten erforderlichen Referenzbetrag (= Aufschubsumme). Der Aufschubnehmer muss aber in seinem Antrag festlegen, wie hoch für jedes einzelne Aufschubkonto die jeweilige Aufschubsumme (Referenzbetrag) sein soll. Zur Verhinderung einer Überschreitung von Aufschubsummen werden die aufgeschobenen Abgabenbeträge systemseitig mit den (für das jeweils in Anspruch genommene Aufschubkonto) festgelegten Aufschubsummen plausibilisiert. Kommt es zu einer Überschreitung, weil die aufgeschobenen Einfuhrabgaben höher sind als die festgelegte Aufschubsumme, wird das Konto gesperrt.

Schweden: Arbeitsrecht mit wichtigen Neuerungen

Das schwedische „Lag om anställningsskydd“ (Beschäftigungsschutzgesetz) hat eine gründliche Überarbeitung erhalten. Besonders betroffen: Kündigungs- und Befristungsrecht.
Den geänderten Vorschriften des Beschäftigungsschutzgesetzes gelten größtenteils ab 30. Juni und finden ab dem 1. Oktober 2022 Anwendung. Ihnen sind lange Diskussionen zwischen den Sozialpartnern vorausgegangen. Die neuen Normen sind zwingendes Recht, enthalten aber einige Öffnungsklauseln, die ergänzende Regelungen ermöglichen. Diese Regelungen werden durch Tarifverträge implementiert – also wiederum durch die Sozialpartner. Bei der Anwendung der neuen Normen muss man also stets überprüfen, ob es solche Regelungen gibt und was sie beinhalten.   

Kenia: Konformitätsprogramm wird fortgesetzt

Die Normenbehörde KEBS hat mit Wirkung vom 23. Juni 2022 sechs Prüfunternehmen mit der Durchführung des ausgesetzten „Pre-Export Verification of Conformity of Standards“ (PVoC) Programms beauftragt.
Die neuen Verträge gelten für drei Jahre. Für Warensendungen, die ab 1. Juli 2022 aus Deutschland nach Kenia geliefert werden, ist die Inspektionsgesellschaft SGS zuständig. Diese prüft auf Antrag, ob die Produkte den geltenden Normen und Qualitätsanforderungen genügen und erstellt ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity - CoC), das der Warensendung beizufügen ist. Die Gebühren des Programms bleiben unverändert.

VAE: Ausfuhrbeschränkungen für Weizen und Mehl

Das Wirtschaftsministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hat ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Weizen und Weizenmehl mit Ursprung in Indien verhängt. Alle Weizenarten sowie Weizenmehl mit Ursprung in Indien dürfen seit dem 13. Juni 2022 nicht aus den VAE exportiert oder re-exportiert werden. Der Exportstopp gilt für vier Monate.
Für den Export oder Re-Export von Weizen und Weizenmehl, das vor dem 13. Juni 2022 in die VAE importiert wurde oder einen anderen Warenursprung hat, ist eine Ausfuhrgenehmigung des Ministeriums zu beantragen. Die Genehmigung ist 30 Tage gültig. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren sind in der entsprechenden Mitteilung vom 15. Juni 2022 zu finden.

USA: Einreise in die USA wieder ohne negativen Covid-Test möglich

Das Centers for Disease Control (CDC) hat am Freitag, den 10. Juni 2022, bekanntgegeben, dass Reisende aus dem Ausland ab dem 12. Juni 2022 keinen negativen Covid-Test mehr vor ihrem Abflug in die USA vorlegen müssen.
Bislang war es erforderlich , dass Reisende mit Zielen in den USA bei ihrer Fluggesellschaft einen negativen Covid-Test vor dem Abflug einreichen mussten. Die Testpflicht galt sowohl für Ausländer als auch für US-Staatsbürger und unabhängig vom Impfstatus.

Norwegen: Das norwegische Lieferkettengesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft

Größere Unternehmen müssen nach dem sog. Transparenzgesetz zukünftig Sorgfaltsprüfungen in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen durchführen.
In Sachen Lieferkettengesetz tut sich jetzt auch etwas im hohen Norden. Nicht nur Frankreich und Deutschland als EU-Mitgliedstaaten verpflichten Unternehmen zur Durchführung einer Sorgfaltsprüfung in ihren Lieferketten, auch in Norwegen als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums tritt nun am 1. Juli 2022 das sog. Transparenzgesetz in Kraft (Lov om virksomheters åpenhet og arbeid med grunnleggende menneskerettigheter og anstendige arbeidsforhold (åpenhetsloven)).
Ziel des „Gesetzes über die Transparenz von Unternehmen und die Beachtung grundlegender Menschenrechte und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen“ ist es, größere Unternehmen zu verpflichten, bei der Produktion von Waren sowie der Erbringung von Dienstleistungen grundlegende Menschenrechte und annehmbare Arbeitsbedingungen im Unternehmen selbst, in ihren Lieferketten und bei ihren Geschäftspartnern zu beachten. Die Öffentlichkeit soll zudem Zugang zu Informationen darüber erhalten, wie diese Unternehmen entstandene nachteilige Auswirkungen beseitigen (vgl. § 1 in Verbindung mit § 6).

Italien: Bedarf an Medizintechnik wächst

Italien stellt mithilfe europäischer Gelder sein Gesundheitssystem neu auf. Dabei ist Technik aus Deutschland sehr gefragt.
Nach einem Importplus von rund 12,6 Prozent im Krisenjahr 2020 stieg die italienische Einfuhr von Medizintechnik 2021 gegenüber dem Vorjahr um weitere 6,7 Prozent. Mittlerweile kommt Medizintechnik im Wert von über 9,4 Milliarden Euro nach Italien, sodass ausländische Produkte etwa drei Viertel des Inlandsmarktes decken. Deutschland rangiert dabei mit einem Importanteil von etwa 21 Prozent knapp hinter den Niederlanden. Damit ist die Bundesrepublik die Nummer zwei der Herkunftsländer. Weitere Konkurrenten sind Belgien, China, Frankreich und die USA.

EU erklärt Ukraine und Moldau zu Beitrittskandidaten

Die Ukraine und Moldau sind jetzt offiziell EU-Beitrittskandidaten. Das haben die Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel am 23. Juni 2022 beschlossen.
Der Europäische Rat hat der Ukraine und der Republik Moldau den Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Georgien soll dagegen erst in den Vorraum der EU eintreten dürfen, wenn es weitere Reformauflagen erfüllt. Dies beschlossen die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsländer auf ihrem Gipfeltreffen am 23. Juni 2022. Kurz zuvor hatte sich bereits das EU-Parlament dafür ausgesprochen, dass die Ukraine und Moldau den offiziellen Kandidatenstatus bekommen. Damit folgten beide Gremien der Empfehlung der EU-Kommission vom 17. Juni 2022.

Ruanda braucht dringend Investitionen im Agrarsektor

Ruandas Nahrungsmittelbedarf steigt - allein schon angesichts einer um jährlich 400.000 Menschen wachsenden Bevölkerung. Für Zulieferer ergeben
In Ruandas Agrarsektor wird zu wenig investiert, deshalb steigen die Nahrungsmittelimporte des kleinen Landes stetig und erhöhen die Abhängigkeit von Devisen.
Das müsste nicht sein, denn die Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind dank des Klimas und der fruchtbaren Böden gut. Allerdings fehlen größere, leicht zu bewirtschaftende Flächen. Gründe dafür sind die extrem dichte Besiedelung sowie eine überwiegend hügelige Landschaft. Private Investitionen in neue Farmen und der Nahrungsmittelverarbeitung sind daher ebenso gefragt, wie Kooperationen von Unternehmen mit Kleinbauern, die den Agrarsektor nach wie vor dominieren. 
Deutsche Unternehmen sind in der ruandischen Landwirtschaft bislang überwiegend als Zulieferer von Agrochmie, Saatgut und Landmaschinen aktiv. Bei anhaltend hohem Wirtschaftswachstum dürften die Lieferchancen in den kommenden Jahren weiter zunehmen.