Außenwirtschaft aktuell

Länder- und Marktinformationen Februar 2022

Stand: Februar 2022 – Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.

Ägypten: Importe sind nur noch mit Akkreditiv möglich

Die ägyptische Zentralbank hat mitgeteilt, dass Importeure ab dem 1. März 2022 ausschließlich das Akkreditiv als Zahlungsinstrument nutzen dürfen. Die neue Regel soll trotz Befürchtungen über steigende Importkosten implementiert werden. Die Zahlungsbedingung "cash agains documents" (CAD; Zahlung gegen Dokumente) ist nicht mehr zulässig. 
In Ägypten ansässige, multinationale Unternehmen sowie deren Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in Ägypten sind von dieser Regelung ausgenommen. Ausnahmen bestehen auch für die Einfuhr bestimmter Produkte. Dazu zählen unter anderem: Weizen, Medikamente, Impfstoffe und deren Rohstoffe, Tee, Fleisch, Fisch, Öl, Babymilch, Linsen, Mais und Butter. Die Ausnahme gilt auch für Paket- und Kuriersendungen bis zu einem Wert von 5.000 USD oder dem Gegenwert in anderen Währungen. 

China: Grenzen bleiben wohl noch zwei weitere Jahre geschlossen

Im Jahr 2022 ist mit keinen Erleichterungen bei der Einreise nach China aus Europa oder Nordamerika zu rechnen. Im Verlauf des Jahres 2023 könnte es beschränkte Einreisemöglichkeiten für internationale Geschäftsreisende geben. Doch auch sie werden eine Quarantäne - wahrscheinlich in staatlichen Einrichtungen - absolvieren müssen. Eine quarantänefreie Einreise ist nach Ansicht der meisten Landeskenner erst 2024 zu erwarten. Die chinesische Regierung hat sich bisher offiziell nicht geäußert, wann und ob die aktuellen Quarantäneregeln geändert werden.  Die Folgen für ausländische Unternehmen sind schwerwiegend. Firmenvertreter können Kunden, Lieferanten oder Messen nicht besuchen, wenn sie keine lokalen Kräfte vor Ort haben. Die digitale Geschäftspraxis mittels des Einsatzes von digitalen Tools ermöglicht einen Ausweg. Des Weiteren bietet die Deutsche Auslandskammer (AHK Greater China) entsprechende Dienstleistungen an. Dennoch handelt es sich dabei nur um Notlösungen.

EU: Neues Portal bei Entsendungen von LKW- und Omnibusfahrern

Für die Entsendemeldung besteht künftig ein einheitliches Portal – die jeweiligen nationalen Meldeverfahren und -portale sind ab dem genannten Stichtag nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat das neue Portal inzwischen freigeschaltet, dieses finden Sie unter postingdeclaration.eu/landing. Entsendemeldungen für Entsendungen ab dem 2. Februar müssen nun über dieses Portal erstellt werden. 

Exportabwicklung Schweiz: Abschaffung Industriezölle

Ziel ist es, zum einen den Import von Industrieprodukten zu erleichtern. Zum anderen sollen Schweizer Unternehmen einen günstigeren Zugang zu Vorprodukten aus Drittländern erhalten.
Mit der Änderung des Zolltarifgesetzes schafft die Schweiz Zölle für sämtliche Industrieprodukte ab. Gleichzeitig wird der Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht.
Das Parlament hatte der Änderung des Zolltarifgesetzes bereits im Oktober 2021 zugestimmt. Der Bundesrat hat nun das Datum des Inkrafttretens zum 1. Januar 2024 festgelegt.

Großbritannien: Höhere Anforderungen an Lebensmitteleinfuhren

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union (EU). Während die EU Großbritannien seitdem wie ein Drittland behandelt, gewähren die Briten einseitige Übergangsbestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU. Zunächst war geplant, diese Vereinfachungen zum 1. Oktober 2021 auslaufen zu lassen. Stattdessen kündigte die britische Regierung am 14. September 2021 an, Änderungen erst zum 1. Januar 2022 beziehungsweise 1. Juli 2022 oder sogar noch später einzuführen. Ab diesen Daten gelten auch für Waren aus der EU weitgehend dieselben Bestimmungen wie für Einfuhren aus anderen Drittstaaten. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Produktkategorie. Sie gelten nur für Einfuhren nach Großbritannien (England, Schottland und Wales). Warenverkehr mit Nordirland unterliegt weiterhin den Bestimmungen des EU-Binnenmarktes.

Großbritannien: Neue britische Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung

Gemäß den geltenden Vorschriften (The Personal Protective Equipment at Work Regulations 1992) haben Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitnehmer:innen, die einem Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind, entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) und ausreichende Informationen, Unterweisungen und Schulungen zur Verwendung dieser PSA erhalten. Die Arbeitnehmer:innen sind im Gegenzug verpflichtet, die PSA entsprechend der Schulung und Unterweisung ordnungsgemäß zu benutzen.
Diese bisher bestehenden Pflichten und Verantwortlichkeiten bleiben von der Neuregelung unberührt, es kommt allerdings zu einer Ausdehnung des Kreises der Arbeitnehmer:innen, die Anspruch auf eine persönliche Schutzausrüstung haben: Erfasst werden nunmehr auch Arbeiter:innen (workers). Section 230 (3) Employment Rights Act 1996 enthält eine entsprechende Legaldefinition. Diese wird durch regulation 3 The Personal Protective Equipment at Work (Amendment) Regulations 2022 übernommen. 
Die für Großbritannien zuständige Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive stellt auf ihrer Webseite einen vorläufigen Leitfaden zu den neuen Regelungen zur Verfügung (auf Englisch).

Israel: Marktchancen durch die "koscher"-Zertifizierung

„Koscher“ wird häufig in reinreligiösem Zusammenhang verstanden. Dabei kann es sowohl einen Markt generieren als auch Einfuhrbeschränkungen für nicht koschere Lebensmittel auslösen.
Immer mehr Menschen interessieren sich für eine umweltbewusste und gesunde Ernährung. Labels wie „bio“, „vegan“ und „glutenfrei“ sind aus unseren Supermärkten nicht mehr wegzudenken. Aber auch „koscher“ wird für die Lebensmittelbranche immer interessanter. Gleichzeitig kann der Marktzugang durch koschere Anforderungen erschwert werden: Israel reglementiert die Einfuhr von Agrarprodukten beispielsweise besonders streng. Eine Zertifizierung, welche die Produkte als „koscher“ ausweist, ist unumgänglich.

Kenia: Handelsdrehscheibe für deutsche Waren in Ostafrika

Kenia ist einer der größten Absatzmärkte in Subsahara-Afrika. Dank seines Hafens in Mombasa und dem regionalen Wirtschaftszentrum in Nairobi, hat sich das Land als Handelsdrehscheibe in der Region entwickelt. Von hier aus können Uganda, Tansania, Ruanda, der Südsudan sowie der Osten der Demokratischen Republik Kongo versorgt werden. Deutsche Firmen investieren vor allem in regionale Vertriebsniederlassungen in der Hauptstadt Nairobi.
Aufgrund der schnell wachsenden Bevölkerung in der Region dürfte der Markt in den kommenden fünf Jahren weiterwachsen. Ob er jedoch auch für deutsche Zulieferer an Bedeutung gewinnt, hängt vom Produkt und der Qualität der Kundenbetreuung ab. Vor allem Zulieferer aus China und Indien haben in den vergangenen 15 Jahren deutlich an Lieferanteilen hinzugewonnen, weil sie mithilfe niedriger Preise über einen Wettbewerbsvorteil verfügen.

Nigeria: Zentralbank erlässt neue Einfuhrregelungen

Die nigerianische Zentralbank führt ein digitalisiertes e-Evaluator- und e-Invoicing-System ein, das Handelsrechnungen in Papierform als Teil der erforderlichen Dokumentation für alle Import- und Exporttransaktionen ersetzt. Ab 1. Februar 2022 ist eine elektronische Rechnung einzureichen, die von einer autorisierten Händlerbank über das nigerianische Single Window Portal - Trade Monitoring System (TRMS) - authentifiziert wird.
Die neue Regelung zielt auf eine genaue Wertermittlung von Import- und Exportgütern ab.  
Weitere Informationen finden Sie in dem Rundschreiben der nigerianischen Zentralbank vom 21. Januar 2022 Guidelines on the Introduction of e-Evaluator, e-Invoicing for Import and Export in Nigeria.

Saudi-Arabien: Haager Apostille

Am 31. Dezember 2021 hat das Königreich Saudi-Arabien ein Dekret erlassen, das den Beitritt des Landes zum Haager Übereinkommen über ausländische Urkunden vorsieht.
Saudi-Arabien wird in den nächsten Monaten dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) beitreten.
Das Apostille-Übereinkommen ersetzt das traditionelle und umständliche Legalisierungsverfahren durch eine einzige Formalität: die Ausstellung einer Bescheinigung, der sogenannten Apostille. Eine Apostille, die vom jeweiligen Ursprungsstaat ausgestellt wird, bestätigt dann die Herkunft eines öffentlichen Dokuments, so dass es im Ausland einer anderen Vertragspartei vorgelegt werden kann. Dieser vereinfachte Rahmen soll den internationalen Verkehr von öffentlichen Urkunden für Einzelpersonen, Familien und Geschäftsleute deutlich erleichtern.
Mit dem königlichen Dekret M/40 vom 31. Dezember 2021 schafft Saudi-Arabien nun die rechtliche Grundlage, um das Übereinkommen in innerstaatliches Recht umzusetzen.

USA: Unternehmensgründung

Ausländische Investoren in den USA entscheiden sich fast ausnahmslos gegen die Eröffnung einer branch (Zweigniederlassung) und für die Gründung eines unabhängigen Gesellschaft (subsidiary).
Für das Gründen einer unabhängigen Gesellschaft spricht unter anderem, dass die Gründungsformalitäten in den US-Bundesstaaten verhältnismäßig unkompliziert sind. Oftmals kann eine Gründung online erfolgen. Ferner bringt das Gründen eines rechtlich selbständigen Unternehmens in den USA hinsichtlich der Haftung der Muttergesellschaft für Handlungen der Tochtergesellschaft und für eigene Handlungen der Muttergesellschaft außerhalb der USA den sogenannten Abschirmeffekt mit sich.
Hinsichtlich dessen muss sich der ausländische Investor unter anderem über die Rechtsform seines Unternehmens klar werden. Als Rechtsformen kommen die sole proprietorship (Einzelunternehmer), die partnership (Personengesellschaft), die corporation (Kapitalgesellschaft) und die limited liability company (hybride Gesellschaftsform aus Personen- und Kapitalgesellschaft) in Betracht.