Exportkontrolle
Regeln zu Sanktionsverstößen verschärft
Deutschland hat die Vorgaben der EU‑Richtlinie 2024/1226 umgesetzt und die Regeln zu Sanktionsverstößen spürbar verschärft. Seit dem 6. Februar 2026 gelten neue Strafnormen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung.
Was hat sich geändert?
Bestimmte Verstöße gelten nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das betrifft unter anderem. bestimmte Umgehungs‑ und Verschleierungshandlungen, Verstöße gegen Transaktions‑, Finanzdienstleistungs‑ und Investitionsverbote sowie Meldepflichten. Auch leichtfertige Verstöße können strafbar sein.
Weitere Einzelheiten sind dem Gesetzestext zu entnehmen.
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