EU

EU-Mercosur-Abkommen

Das EU‑Mercosur‑Abkommen (Interimsabkommen) ist seit dem 1. Mai vorläufig in Kraft. Das Abkommen sieht unter anderem die schrittweise Abschaffung der Einfuhrzölle auf über 91 Prozent der EU-Waren vor, die in den Mercosur exportiert werden. Seit dem 1. Mai sind die Zölle auf wichtige EU-Exportgüter wie Autos, Arzneimittel, Wein, Spirituosen und Olivenöl abgeschafft oder drastisch gesenkt. Der 1. Mai markiert zudem den Beginn des Abbaus nichttarifärer und technischer Handelshemmnisse, da nun Vorschriften zur Konformitätsbewertung, zur Kennzeichnung und zur Einhaltung internationaler Normen angewandt werden. Auch die Märkte für das öffentliche Beschaffungswesen werden geöffnet, sodass EU-Unternehmen sich zu gleichen Bedingungen wie lokale Wettbewerber um öffentliche Aufträge auf Bundes- und Landesebene bewerben können. Dienstleistungsexporteure – in Branchen wie Finanzen, IT und Transport – werden unmittelbar von klareren Lizenzvorschriften, diskriminierungsfreien Verfahren und der Freizügigkeit von Arbeitnehmern profitieren. Bis 2040 soll das Abkommen laut EU-Kommission die jährlichen Ausfuhren der EU in die Mercosur-Region um 39 Prozent auf 50 Milliarden Euro steigern.
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