Zoll

EU/Mercosur-Abkommen

Das Interimshandelsabkommen kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden: Am vergangenen Montag teilte die EU‑Kommission mit, dass das insbesondere für den Zollabbau (Präferenzen) relevante Interimshandelsabkommen (iTA) ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mercosur-Staaten ihre jeweiligen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU bis Ende März notifiziert haben. Inzwischen haben Argentinien, Brasilien und Uruguay das iTA ratifiziert; Paraguay dürfte sein Verfahren in Kürze abschließen.
Damit beginnt ab dem 1. Mai 2026 ein umfassender Zollabbau mit Übergangsfristen im Rahmen der vereinbarten präferenziellen Maßnahmen.
Eine Übersicht über die Ursprungsregeln des Abkommens erhalten Sie unter: EU-Mercosur Abkommen – Ursprungsregelungen Zollabbau - IHK.
Da das Abkommen im Amtsblatt L 2026/186 vom 27.02.2026 veröffentlicht worden ist, können die Mercosur-Staaten nach einhergehender Präferenzprüfung ab sofort in Lieferantenerklärungen genannt werden. Dies benötigt entlang der Lieferkette erfahrungsgemäß etwas Vorlauf.
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