Zoll

EU/Indien - Freihandelsabkommen

Nach 18 Jahren Verhandlungen haben die EU und Indien am 27. Januar 2026 ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Am 27. Februar 2026 veröffentlichte die EU-Kommission den vorläufigen Vertragstext.
Achtung: Der Text ist noch nicht rechtlich bindend – er durchläuft derzeit eine juristische Prüfung, bei der noch Änderungen möglich sind. Verbindlich wird das Abkommen erst nach Unterzeichnung und anschließender Ratifizierung durch das Europäische Parlament und das indische Parlament. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.
Was das Abkommen für Exporteure bedeutet
Für 96,6 Prozent aller EU-Warenexporte nach Indien sinken die Zölle – oder fallen ganz weg. Konkret profitieren vor allem folgende Branchen:
  • Fahrzeuge: Indische Importzölle sinken schrittweise von 110 auf bis zu 10 Prozent; Kfz-Teile werden nach 5 bis 10 Jahren vollständig zollfrei.
  • Maschinenbau: Zölle von bis zu 44 Prozent werden weitgehend abgeschafft.
  • Chemie: Zölle von bis zu 22 Prozent entfallen größtenteils.
  • Pharma: Zölle von bis zu 11 Prozent werden weitgehend gestrichen.
  • Lebensmittel und Getränke: Günstigere Bedingungen u. a. für Süßwaren und Alkohol.
Neben dem Warenhandel regelt das Abkommen auch Dienstleistungen, digitalen Handel, geistiges Eigentum sowie Regelungen speziell für kleine und mittlere Unternehmen.
Was noch fehlt
Die entscheidenden Anhänge mit den genauen Zollabbauplänen und den produktspezifischen Ursprungsregeln sind noch nicht veröffentlicht. Sie können anhand der vorläufigen Texte jedoch jetzt schon unverbindlich prüfen, welche Ihrer Indien-Exporte von Zollsenkungen profitieren könnten.