Türkei
Entsendung von Mitarbeitern
Wer Dienstleistungen in die Türkei exportiert, muss Personal dorthin entsenden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Auslandseinsatz rechtlich zu strukturieren.
In der Praxis sind jene Fälle relevant, in denen ein deutsches Unternehmen eine Anlage oder eine Maschine an einen Kunden in die Türkei liefert. Dies erfordert, dass der deutsche Lieferant Personal in die Türkei entsendet, um die Anlage oder Maschine zu installieren, zu warten und das Personal des Kunden zu schulen. Neben diesen Formen des After-Sales-Service kommen auch der Export von Beratungsleistungen in Betracht.
Die Entsendung von Personal wirft komplexe Rechtsfragen auf. Erstens weil ein Auslandseinsatz eine Vielzahl von Rechtsgebieten berührt - namentlich das Arbeits-, Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerecht. Und zweitens, weil sämtliche Rechtsgebiete miteinander in einer Wechselwirkung stehen.
Hier finden Sie den ausführlichen Artikel: Entsendung von Mitarbeitern in die Türkei