Carnet ATA

Der "Reisepass für Waren" wird digital

Die Europäische Union, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich führen das volldigitale Carnet ATA gemeinsam zum 1. Juni 2026 ein. Dieser Termin ist verbindlich und bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen bei der vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet ATA in diese Länder grundsätzlich ein digitales Carnet ATA beim Zoll verwenden; reine Papier‑Carnets werden nicht mehr akzeptiert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Carnet: Der digitale Reisepass für Waren