Zoll- und Exportkontrollinformationen März 2025
US-Zölle und Gegenmaßnahmen der EU: Übersicht
US-Zölle auf Aluminium- und Stahlimporte sowie bestimmte daraus hergestellte Waren (Derivate)
Stahl- und Aluminiumeinfuhren werden seit dem 12. März 2025 mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent belastet. Ausnahmeregelungen für bestimmte Länder sowie Quotenregelungen wurden aufgehoben.
- Infos zum 25-prozentigen Einfuhrzoll auf alle Importe von Stahlerzeugnissen und bestimmte daraus hergestellten Waren (Derivate), seit dem 12. März 2025 in Kraft: Mitteilung der "US Customs and Border Protection“/Steel – Im unteren Bereich sind Übersichtslisten verlinkt. Ergänzende Informationen unter: Update - USA verhängen Zölle auf Stahlimporte | Zollbericht | USA | Zolltarif, Einfuhrzoll
- Infos zum 25-prozentigen Einfuhrzoll auf alle Importe von Aluminiumerzeugnissen und bestimmte daraus hergestellten Waren (Derivate), seit dem 12. März 2025 in Kraft: Mitteilung der "US Customs and Border Protection“/Aluminum – Im unteren Bereich sind Übersichtslisten verlinkt. Ergänzende Informationen unter: Update - USA verhängen Zölle auf Aluminiumimporte | Zollbericht | USA | Zolltarif, Einfuhrzoll
Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten, dass die USA nicht nur direkt auf Aluminium und Stahl, sondern auch auf bestimmte daraus hergestellte Waren ("Derivate"), z.B. bestimmte Schrauben, Konstruktionsteile, Rohre, Karosserieteile, Öfen, Heizkörper usw. entsprechende Zölle (i.d.R. 25%, Teils abhängig von Gewicht der Aluminium/Stahl-Bestandteile) erheben. Länderausnahmen wurden gestrichen.
- Bitte beachten, dass die US-Maßnahmen häufig nicht am handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprung hängen, sondern am Schmelz- und Gießland (!). US-Importeure und Dienstleister fordern derzeit zusätzliche Informationen
US-Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile
Ab dem 3. April 2025 sollen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile bei der Einfuhr in die USA zunächst auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 25 Prozent belastet werden.
Dies hat Präsident Donald Trump am 26. März 2025 unter Berufung auf Section 232 Trade Expansion Act mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) angewiesen.
Die Einführung neuer Zusatzzölle wird mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA durch die Importmengen bestimmter Kraftfahrzeuge und Autoteile begründet.
Weitere Informationen unter: USA verhängen Zölle auf Einfuhren von Autos und Autoteile (gta) sowie unter Fact Sheet: President Donald J. Trump Adjusts Imports of Automobiles and Automobile Parts into the United States – ]
EU-Zölle auf US-Waren (Gegenmaßnahmen)
EU-Zölle auf US-Waren (Gegenmaßnahmen)
Die EU-KOM hat als Reaktion auf die US-Zölle gegen EU-Stahl- und Aluminiumimporte zweistufige Gegenmaßnahmen angekündigt.
Der zweistufigen Ansatz sieht folgende Maßnahmen vor:
Der zweistufigen Ansatz sieht folgende Maßnahmen vor:
- Zunächst wird die Kommission die Aussetzung (Aussetzung zuletzt über VO EU 2023/2882 geregelt) der bestehenden Gegenmaßnahmen gegen die USA aus den Jahren 2018 und 2020 am 1. April auslaufen lassen. Oder anders gesagt: Die damals beschlossen und ausgesetzten Maßnahmen werden zum 01. April 2025 wieder in Kraft treten. Diese Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, die den wirtschaftlichen Schaden für EU-Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Mrd. EUR ausgleichen.
Die Warenkreise zum 01. April 2025: Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 und Art. 1 Abs. 2 a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 - Zweitens schlägt die EU-Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18 Mrd. EUR betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Waren vor. Diese sollen nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April 2025 in Kraft treten.
Möglicher Warenkreis bis Mitte April 2025: (Vorschlags-)Liste der Produkte, die von möglichen Maßnahmen betroffen sein könnten.
Ob tatsächlich alle und/oder weitere Produkte gelistet und mit Zusatzzöllen belastetet werden, obliegt dem derzeitigen (politischen) Entscheidungs- und Konsultationsprozess. Auch die Höhe möglicher Zölle sind im Detail bisher nicht bekannt.
Der entsprechende Ablauf des Konsultationsprozesses ist hier beschrieben: Memo on EU countermeasures on US tariffs.
Konsultation: Die EU hat eine Stakeholder-Konsultation gestartet, die bis zum 26. März 2025, 12 Uhr, läuft. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern und ihren Standpunkt darlegen: EU Survey. Weitere Infos unter: Information gathering notice under Regulation (EU) No 654/2014 on the new US tariffs on steel and aluminium products, and possible EU rebalancing measures in response - European Commission.
Bezüglich der angekündigten US-Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile hat die EU erklärt, diese in den nächsten Tagen zu bewerten. Man sei weiterhin um eine Verhandlungslösung bemüht. Weitere Informationen unter: Erklärung von Präsidentin von der Leyen zur Ankündigung der USA von Einfuhrzöllen auf Kraftfahrzeuge.
Bezüglich der angekündigten US-Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile hat die EU erklärt, diese in den nächsten Tagen zu bewerten. Man sei weiterhin um eine Verhandlungslösung bemüht. Weitere Informationen unter: Erklärung von Präsidentin von der Leyen zur Ankündigung der USA von Einfuhrzöllen auf Kraftfahrzeuge.
Präferenzen: PEM - neue Matrix
Sie finden die Matrix in der Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens, ABl. C/2025/1725 vom 20. März 2025.
Weitere Infos unter: Diagonale Ursprungskumulierung - Neue Matrix | EU Customs & Trade News | EU | Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen).
Weitere Infos unter: Diagonale Ursprungskumulierung - Neue Matrix | EU Customs & Trade News | EU | Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen).
CBAM - Registrierung und Vereinfachungen
Ab 2026 beginnt die Umsetzungsphase der CBAM-Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch "zugelassene CBAM-Anmelder" vom CBAM betroffene Ware importieren. Die Antragstellung hierfür hat am 31. März 2025 begonnen. Mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 liegen nun die Durchführungsbestimmungen für die Einreichung von Anträgen und deren Prüfung sowie die Bedingungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Status als zugelassener CBAM-Anmelder vor.
Die Vorschläge zur Vereinfachung der CBAM-Verordnung sehen eine deutliche Reduzierung der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten vor, sodass zahlreiche Importeure den Status nicht beantragen müssten. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Nach aktueller Rechtslage ist der Status als zugelassener CBAM-Anmelder ab 2026 Pflicht. Die Europäische Kommission empfiehlt Importeuren, die die geplante neue de-minimis Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr überschreiten, die Genehmigung so früh wie möglich zu beantragen. Einführer, deren Importe die Schwelle nicht überschreiten, sollten mit der Antragstellung bis Herbst warten.
Weitere Informationen unter: CBAM - Registrierung als zugelassener Anmelder
Die Vorschläge zur Vereinfachung der CBAM-Verordnung sehen eine deutliche Reduzierung der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten vor, sodass zahlreiche Importeure den Status nicht beantragen müssten. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Nach aktueller Rechtslage ist der Status als zugelassener CBAM-Anmelder ab 2026 Pflicht. Die Europäische Kommission empfiehlt Importeuren, die die geplante neue de-minimis Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr überschreiten, die Genehmigung so früh wie möglich zu beantragen. Einführer, deren Importe die Schwelle nicht überschreiten, sollten mit der Antragstellung bis Herbst warten.
Weitere Informationen unter: CBAM - Registrierung als zugelassener Anmelder
EU-Schutzmaßnahmen Stahl
Seit Februar 2019 gelten endgültige Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse. Die EU verlängerte die Maßnahmen bis zum 30. Juni 2026. Nun gibt die EU erneut Änderungen bekannt, wodurch die bestehenden Maßnahmen verschärft werden. Weitere Informationen unter: Schutzmaßnahmen Stahl.
Exportabwicklung Oman: Legalisierung
Der Oman hat zum 20.03.2025 Änderungen im bisherigen Legalisierungsverfahren vorgenommen. Zusätzlich zu den bisher bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun zusätzlich eine Online-Legalisierung notwendig. Weitere Infos erhalten Sie bei Ihrem IHK-Ansprechpartner.
Düngemittel aus RU und BY
Die Europäische Union plant eine Anpassung der Einfuhrzölle für bestimmte Waren aus Russland und Belarus. Vorgesehen ist u.a. ein höherer Einfuhrzoll für Düngemittel. Ein neuer Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, die Handelsbedingungen für Produkte aus diesen Ländern zu verschärfen.
Exportkontrolle aktuell
Eine Übersicht aktueller Änderungen erhalten Sie über das BAFA unter: BAFA - Außenwirtschaft - Exportkontrolle Aktuell
Die Exportkontrolle Chinas
China hat Ende 2024 seine Exportkontrollbestimmungen für Dual-Use-Güter verschärft. Was deutsche Unternehmen gegebenfalls beachten müssen, beleuchten zwei kostenlose Webinare am 3. und 9. April 2025: Was die neue Exportkontrolle Chinas in der Praxis bedeutet.