Außenwirtschaft aktuell
Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA-Website im Unterpunkt: Russland beziehungsweise Belarus.
Die tabellarische Übersicht (Matrix) zum Russland Embargo gibt einen Überblick über die derzeit geltenden Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland.
Antworten zu häufigen Fragestellungen sowie eine Zeitleiste der EU-Sanktionsmaßnahmen finden Sie wie folgt:
Zoll und Exportkontrollinformationen März 2022
- EU-Sanktionsmaßnahmen RU und BY: Konsolidierte Fassungen, Matrix, FAQ
- EU-Sanktionslisten: Zusammenrechnung von Minderheitsanteilen/Joint Ownership
- Russlands Gegensanktionen
- Zoll: Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
- Zoll: Neue Antidumping-Maßnahmen der EU
- Exportabwicklung GB: Klarstellung zur Ursprungsangabe in Handelsdokumenten
Stand: März 2022 – Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.
EU-Sanktionsmaßnahmen RU und BY: Konsolidierte Fassungen, Matrix, FAQ
Inzwischen besteht seitens der EU ein komplexes Geflecht an Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus.
Die konsolidierten Fassungen der Embargoverordnung Russland VO (EU) Nr. 833/2014 sowie der Embargoverordnung Belarus VO (EG) Nr. 765/2006 sind über das EU-Amtsblatt abrufbar. Weitere nichtamtliche Fassungen finden Sie im EZT -Online im Bereich Texte → AWR - UN/EU - Embargos - (A 0201).
Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA-Website im Unterpunkt: Russland beziehungsweise Belarus.
Die tabellarische Übersicht (Matrix) zum Russland Embargo gibt einen Überblick über die derzeit geltenden Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland.
Antworten zu häufigen Fragestellungen sowie eine Zeitleiste der EU-Sanktionsmaßnahmen finden Sie wie folgt:
- FAQ des BAFA zum Russland-Embargo/Sanktionsmaßnahmen: Abschnitt III. Häufige Fragen
- FAQ des BMWK zum Russland-Embargo/Sanktionsmaßnahmen: Fragen und Antworten
- FAQ / Guidance der EU-Kommission zu den Sanktionsmaßnahmen. Unten als PDF eingebettet spezielle FAQ-Dokumente, z.B. zu Trade and customs
- FAQ / Guidance der Deutschen Bundesbank zu Finanzsanktionen gegenüber Russland und Belarus: Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen
- Unverbindliches Umschlüsselungsverzeichnis des EU-Kommission bzgl. Anhangs VII (Spitzentechnologie-Güter, ab Seite 23) der Russland-Embargoverordnung VO (EU) Nr. 833/2014.
- Zeitleiste der EU-Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland
Die neuen ATLAS-Codierungen zu Russland und Belarus (u.a. Y818-Y822) sind sowohl über den EZT-Online, als auch über das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung einsehbar, welches zum 1. April 2022 aktualisiert wurde.
Die US-Sanktionen sind einsehbar über das OFAC sowie BIS. Eine Übersicht erhalten Sie zudem über: New U.S. sanctions against Russia.
Erweiterung der bestehenden Sanktionsmaßnahmen: Führende Politiker der EU und der USA haben als Reaktion auf die mutmaßlichen Kriegsverbrechen Russlands im Ukraine-Krieg am Wochenende weitere Sanktionen angekündigt. Details hierzu sind noch nicht bekannt.
Weitere Informationen
- BAFA-Hotline zum Russland-Embargo, Telefon: 06196 908 1237, ru-embargo@bafa.bund.de.
- Fragen zu Inhalt und Anwendung der Sanktionsbestimmungen beantworten zudem:
- Thorben Schulte, Telefon: 0451 6006-245, thorben.schulte@luebeck.ihk.de
- Werner Koopmann, Telefon: 0451 6006-240, werner.koopmann@luebeck.ihk.de
- Svenja Vogeler, 0461 806 806, svenja.vogeler@flensburg.ihk.de
- Fragen zum Russlandgeschäft:
- Johanna Steding, Telefon: 0451 6006-243, johanna.steding@luebeck.ihk.de
EU-Sanktionslisten: Zusammenrechnung von Minderheitsanteilen/Joint Ownership
Ob Minderheitsanteile EU-Gelisteter grundsätzlich zusammenzurechnen sind, wird von der Europäischen Kommission und dem BMWK derzeit unterschiedlich bewertet.
Während die Kommission die Aggregation im Grundsatz bejaht, ist diese laut BMWK nur bei konkreten Anhaltspunkten eines kollusiven Zusammenwirkens statthaft.
Neben dem BMWK veröffentlicht auch die Kommission FAQs zu den neuen Russland-Sanktionen. In beiden Katalogen wird ua die Frage des „Joint ownership“ EU-Gelisteter im Rahmen des mittelbaren Bereitstellungsverbots thematisiert.
Dies betrifft die Frage, ob Eigentumsanteile Gelisteter am selben Unternehmen bei der Berechnung von Eigentum oder Kontrolle aggregiert betrachtet werden.
Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn bei der Aggregation der Schwellenwert von 50 % überschritten würde und grundsätzlich das mittelbare Bereitstellungsverbot eingriffe (vgl. Ratsdokument 5664/18, Rz. 55a, 55b).
Während die Kommission die Aggregation im Grundsatz bejaht (vgl. letzte FAQ unter B. Individual financial measures), ist diese laut BMWK (vgl. FAQ 38) nur bei konkreten Anhaltspunkten eines kollusiven Zusammenwirkens statthaft.
Russlands Gegensanktionen
Die massiven Sanktionen der G7-Staaten treffen die russische Wirtschaft schwer. Die Regierung versucht die Lage zu stabilisieren mit Maßnahmen wie Kapitalverkehrskontrollen, Ausfuhrverboten und Parallelimporten.
Weitere Informationen unter: Russlands Gegensanktionen sollen Kapitalabfluss verhindern | Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen (gtai.de)
Zoll: Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung wurde zum 1. April 2022 aktualisiert, u.a. mit den neuen Codierungen zu Russland und Belarus (u.a. Y818-Y822).
Zoll: Neue Antidumping-Maßnahmen der EU
Die EU hat neue Antidumping-Maßnahmen unter anderem gegenüber Kalziumsilizium und Aluminiumfolie mit Ursprung in China und Flacherzeugnisse mit Ursprung Indien/Indonesien eingeführt.
Das BMDW stellt eine regelmäßig aktualisierte Liste der aktuellen Antidumping-Fälle sowie eine Liste der aktuellen Antisubvention-Fälle zur Verfügung.
Das BMDW stellt eine regelmäßig aktualisierte Liste der aktuellen Antidumping-Fälle sowie eine Liste der aktuellen Antisubvention-Fälle zur Verfügung.
Exportabwicklung GB: Klarstellung zur Ursprungsangabe in Handelsdokumenten
Das Vereinigte Königreich hat im präferenziellen Kontext die Streichung des Ländercodes „EU“ in der Einfuhrzollanmeldung zurückgenommen. Weitere Informationen auf wwww.gov.uk.