Zoll- und Exportkontrollinformationen Januar 2025
Präferenzen: PEM-Regelungen seit dem 1. Januar 2025
Die Zollverwaltung hat die Informationen zu den PEM-Regeln aktualisiert: Zoll online - Warenursprung und Präferenzen - Regionales Übereinkommen.
Jetzt die aktuelle Matrix einsehen. Weitere Hinweise erhalten Sie unter: Diagonale Ursprungskumulierung - Neue Matrix | EU Customs und Trade News | EU | Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen).
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihren IHK-Ansprechpartner(in).
Informationen zu den aktualisierten ATLAS-Codierungen erhalten Sie über die ATLAS – Info 0718/25
Präferenzen: Chile
Ab dem 1. Februar 2025 werden Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß dem alten EU-Chile-Abkommen nicht mehr als Präferenzursprungsnachweis akzeptiert. Stattdessen ist eine Erklärung zum Ursprung erforderlich, ab 6000 EUR nur mit REX-Nummer. Hintergrund ist, dass mit dem neuen Interims-Handelsabkommen der EU mit Chile die Ursprungsregeln des bisherigen (alten) Assoziierungsabkommens ersetzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie Website der Zollverwaltung sowie auf der gtai-Website.
Informationen zu den aktualisierten ATLAS-Codierungen erhalten Sie über die ATLAS – Info 0714/25
Präferenzen: Mexiko
Fortschritte bei der Modernisierung des Handelsabkommens mit Mexiko: Am 17. Januar 2025 verkündete die EU-Kommission, dass die Verhandlungen über die Modernisierung des Handelsabkommens der EU mit Mexiko abgeschlossen sind. Die Verhandlungen begannen ursprünglich im Mai 2016 - eine grundsätzliche Einigung wurde zwei Jahre später erzielt. Zu einer Umsetzung kam es jedoch zunächst nicht.
Die nun erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen sehen ein modernisiertes Abkommen vor, das unter anderem viele der derzeit noch existierenden Zölle weiter abbaut.
Wie geht es weiter? Vorbehaltlich einer abschließenden rechtlichen Überarbeitung werden die EU und Mexiko nun mit ihren jeweiligen Verfahren für den Abschluss und die Ratifizierung fortfahren. Nach der Ratifizierung wird das modernisierte Abkommen das derzeit geltende Abkommen ersetzen. Der Ratifizierungsprozess wird jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. Wir halten Sie informiert.
Verhandlungen mit Malaysia
Neustart für das Freihandelsabkommen der EU mit Malaysia: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gab die Wiederaufnahme am 19. Januar 2025 in einer Pressemitteilung bekannt. Die EU und Malaysia hatten bereits 2010 Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen begonnen, diese jedoch seit 2012 pausiert. Neben Handelsvorteilen sind auch die Themen Arbeitnehmerrechte sowie Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz Teil der Verhandlungen.
Malaysia ist der drittgrößte Handelspartner der EU im ASEAN-Raum. Die EU verspricht sich von vertieften Handelsbeziehungen zum einen Vorteile beim Export von Industrieprodukten, zum anderen wirtschaftliche Sicherheit durch die Diversifizierung von Lieferketten angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen.
Schweiz/EU-Sanktionen Russland
Die Schweiz setzt auch das 15. Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen. Weitere Informationen unter: Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland | Zollbericht | Schweiz | Exportkontrolle.
Vereinigtes Königreich: Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren ab 2025 verpflichtend
Ab 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend. Die Abgabe erfolgt über SundS GB. Voraussetzung ist eine kompatible Software oder die Nutzung eines Community System Providers (CSPs).
Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer beziehungsweise Betreiber des Transportmittels. Es ist möglich, einen Dienstleister mit der Abwicklung der Erklärungen zu beauftragen. Die Fristen für die Abgabe der Erklärungen sind abhängig vom Transportmittel bzw. Transportweg. Beim Transport über die Roll-On-Roll-Off-Häfen kommen zwei Verantwortliche in Betracht: für begleitete Waren muss das Speditionsunternehmen die Anmeldung abgeben, bei unbegleiteten Waren/Containern muss der Fährbetreiber die Anmeldung einreichen.
Weiterführende Informationen:
- Leitfaden der britischen Behörden
- Registrierung SundS GB
- Übersicht über die Fristen für die Abgabe der Erklärungen
Quelle: Germany Trade und Invest