Zoll- und Exportkontrollinformationen Februar 2025
EU: Intrastat - Anhebung der Meldeschwellen
Der Bundestag hat am 30. Januar 2025 Änderungen am Außenhandelsstatistikgesetz einstimmig beschlossen, die rückwirkend ab dem 1. Januar gelten.
Bislang mussten die monatlichen Intrastat-Meldungen von Unternehmen abgegeben werden, deren gehandelte Waren einen Eingangswert von 800.000 Euro und einen Versandwert von 500.000 Euro überschreiten. Jetzt werden diese Meldeschwellen im Eingang auf drei Millionen Euro und im Versand auf eine Million Euro erhöht. Deutlich weniger Unternehmen müssen somit diese Daten melden.
Zudem ermöglicht das Gesetz künftig eine flexible Anpassung der Meldeschwellen per Verordnung. Voraussetzung dafür ist ein besserer Datenaustausch zwischen den europäischen Statistikbehörden.
Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 ist online verfügbar. Sie finden den Download am Ende der Seite unter "Dies könnte Sie auch interessieren“
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 - Statistisches Bundesamt.
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 - Statistisches Bundesamt.
Info: Webinar am 5. Juni 2025: Intrahandelsstatistik 2025 - Auf den Punkt gebracht! - IHK Schleswig-Holstein
Zoll: Georgien/NCTS
Beitritt Georgiens zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren: Georgien ist seit dem 1. Februar 2025 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Ab diesem Datum sind gemeinsame Versandverfahren mit Georgien möglich, abgewickelt über das elektronische Versandsystem NCTS und in Deutschland mittels ATLAS-Versand.
Zoll: Frankreich/NCTS
ATLAS – Versand (E_DEP_DAT) - Fehlende Ausgangszollstellen im Versandverfahren für Frankreich.
Bis zum Auslaufen der Übergangsphase zur NCTS-Phase 5 am 21.01.2025 ist es Frankreich nicht möglich gewesen, die Funktionalität der Ausgangszollstelle im Versandverfahren (VAZSt) zu implementieren. Das hat zur Folge, dass in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) keine Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA, EXS) angegeben werden können, wenn die europäische Sicherheitszone in Frankreich verlassen werden soll, zum Beispiel bei einem Transport nach Groß-Britannien.
Die derzeit einzige Zollstelle in Frankreich, die in der COL über eine Rollenzuweisung als Ausgangszollstelle im Versandverfahren (= Rolle TXT) verfügt, ist die Zollstelle FR006380 – Cayenne aero bureau und befindet sich auf dem südamerikanischen Kontinent. Diese kann -aufgrund ihrer geografischen Lage- keine Funktionen einer Versand-Ausgangszollstelle an der französischen Kanalküste wahrnehmen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Aussage getroffen werden, wie lange dieser Umsetzungsvorgang auf französischer Seite dauern wird. Bis dahin sind bei Versandverfahren, die z.B. in GB enden und über Frankreich die europäische Sicherheitszone verlassen, in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) im Datenfeld "Sicherheit" der Wert "0" (=Enthält keine Daten einer summ. Eingangs- oder Ausgangsanmeldung) anzugeben und eine separate summarische Ausgangsanmeldung abzugeben.
Quelle: Zoll, ATLAS-Info 0735/25
Quelle: Zoll, ATLAS-Info 0735/25
Zoll: Codierungen F-Gas und ODS
Weitere Informationen zu den Codierungen erhalten Sie über die ATLAS-Info 0736/25 sowie ATLAS-Info 0700/25.
Präferenzen: Kenia
Entwicklungsländerpräferenzen (APS): Kenia wird mit Wirkung vom 1. Januar 2027 aus Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gestrichen.
Die Auswirkungen sind überschaubar, da das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Wir informierten zuvor per Newsletter. Weitere Informationen unter: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kenia.
Die Auswirkungen sind überschaubar, da das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Wir informierten zuvor per Newsletter. Weitere Informationen unter: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kenia.
USA: Update Zollerhöhungen
- Zölle auf Aluminium- und Stahlimporte: USA erhöhen Zölle auf Aluminium- und Stahlimporte (gtai)
- Zölle auf Waren mit Ursprung China: USA/China (gtai)
- Mexiko und Kanada: Aussetzung geplanter Zollerhöhungen: USA/Mexiko (gtai) / USA/Kanada (gtai)
Exportkontrolle: Russland - 16. Sanktionspaket
EU-Staaten bringen das 16. Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg. Es soll zum dritten Jahrestag der russischen Invasion in die Ukraine am kommenden Montag (24.02.2025) in Kraft treten. Das Paket wird unter anderem neue (auch güterbezogene) Handelsbeschränkungen sowie Maßnahmen gegen russische Medien und die sogenannte russische Schattenflotte umfassen.
Das Paket soll u.a. folgende Maßnahmen enthalten:
Das Paket soll u.a. folgende Maßnahmen enthalten:
- Weitgehendes Importverbot für russisches Aluminium sowie Aluminium-Legierungen
- Ausfuhrverbot für Geräte, die zur Steuerung von Kampfdrohnen eingesetzt werden können - unter anderem auch Videospiel-Controller
- Exportverbot von Chrom und anderen chemischen Stoffen, die Russland auch militärisch nutzen könnte
- Ausschluss 13 weiterer Banken aus dem Finanzkommunikationssystem Swift
- Acht russische Medienunternehmen verlieren ihre Sendelizenzen in der EU
- Einreise- und Vermögenssperren für 80 weitere Personen und Organisationen
- Verlängerung der Liste der russischen Schattenflotte um 73 Schiffe
- Zudem sollen künftig auch Kapitäne und Eigner von Schiffen mit Strafmaßnahmen belegt werden können: Sie sollen nicht mehr in die EU einreisen dürfen, Vermögen in der EU soll eingefroren werden.
- Außerdem ist ein Verbot von Transaktionen mit Häfen und Flughäfen in Russland vorgesehen, die bei Umgehungen der Ölpreisobergrenze eine Rolle spielen.
Weitere Informationen werden kurzfristig erwartet.
Exportkontrolle: Neugefasste "EU-Feuerwaffenverordnung“
Am 22. Januar 2025 wurde die neugefasste Verordnung (EU) 2025/41 ("EU-Feuerwaffenverordnung“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit der Neufassung wird die bisher gültige Verordnung (EU) Nr. 258/2012 grundlegend überarbeitet. Die neugefasste Verordnung finden Sie hier. Einen Überblick über die Änderungen erhalten Sie über das BAFA.