Außenwirtschaft aktuell

Zoll und Exportkontrollinformationen April 2022

Stand: April 2022 – Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.

Weitreichende Verschärfung der EU-Embargomaßnahmen gegenüber Russland (und Belarus)

Zuletzt wurde die Russland-Embargoverordnung (EU) 833/2014 durch die Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 erneut deutlich verschärft. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere das Beförderungsverbot für in Russland und Belarus niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen in der EU.

Die Maßnahmen enthalten unter anderem
  • ein Verbot des Zugangs von russischen Schiffen zu EU-Häfen (Art. 3ea)
    à Nach dem neuen Art. 3ea ist es verboten, unter russischer Flagge registrierten Schiffen Zugang zu Häfen im EU-Gebiet zu gewähren.
  • Beschränkungen (v.a. Einfuhrverbot) i.Z.m. Kohle und festen fossilen Brennstoffen, Art. 3j (neuer Anhang XXII) sowie weiteren Gütern, Art. 3i (neuer Anhang XXI, u.a. Krebstiere, Kaviar, Zement, Polymere, Holz, Flaschen, Blei, bestimmte Schiff und Möbel etc.)
  • Beschränkungen (v.a. Ausfuhrverbot) i.Z.m. Gütern des Anhang XXIII, Art. 3k (neuer Anhang XXIII)
    à Erhebliche „Sprengkraft“: Anhang XXIII ist heterogen und weitreichend - wirkt wie ein „Schuss aus der Schrotflinte“. Die Flankierung des Ausfuhrverbotes (Art. 3k Abs. 1) durch das übliche „Dienstleistungsverbot“ (Art. 3k Abs. 2 a) dürfte Auswirkungen auf eine Vielzahl von Transaktionen haben, die bislang nicht reguliert waren.
  • Beförderungsverbot für russische Kraftfahrtunternehmen innerhalb der EU (Art. 3l)
    à Der neue Art. 3l verbietet es Kraftverkehrsunternehmen, die in Russland oder Belarus (vgl. Art. 1 zc der Verordnung (EG) Nr. 765/2006) niedergelassen sind, im EU-Gebiet Güter auf der Straße, einschließlich zu Zwecken der Durchfuhr, zu befördern. Die Verbote gelten für bestimmte Konstellationen erst ab dem 16. April 2022; Behörden können Ausnahmen im Zusammenhang mit der Einfuhr erlaubter Güter gewähren.
  • Aufnahme weiterer Güter in den bestehenden Anhang VII (insb. Güter aus dem High-Tech Bereich)
  • Aufnahme weiterer Güter in Anhang X (Güter zur Verflüssigung von Erdgas hinzugefügt)
  • Aufnahme weiterer Güter in Anhang XVII (Eisen- und Stahlerzeugnisse)
  • Anpassung des Anhang XVIII (Anpassung der Luxusgüterliste um diverse Gütern u.a. Perlen, Diamanten, Zielfernrohre für Jagdwaffenbereich)
  • Neuer Anhang XX (Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive) in Art. 3c hinzugefügt
  • Auch die im neuen Anhang XXI aufgeführten Erzeugnisse (wie etwa Holz, Zement, Reifen, Glas, Düngemittel, Meeresfrüchte und Spirituosen) dürfen nicht mehr eingeführt werden (für bestimmte Güter gibt es Kontingente sowie Altvertragsregelung)
  • Kapitalmarktbezogene Anpassungen   
Hinweise der Zollverwaltung zum EU-Beförderungsverbot: Zoll online - Ukrainekrise und Außenwirtschaftsrecht
Auch die Belarus-Embargoverordnung (EG) 765/2006 wurde am 8. April 2022 per Verordnung (EU) 2022/577 um ein Beförderungsverbot für in Belarus niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen sowie mit weiteren kapitalmarktbezogenen Restriktionen erweitert.
Als Gegenmaßnahme hat Belarus ein Beförderungsverbot für EU-Fahrzeuge erlassen (siehe Artikel „Belarus erlässt Beförderungsverbot für EU-Fahrzeuge“)
Tipp: Stetig aktualisierte unverbindliche konsolidierte Fassungen der Embargoverordnungen finden Sie über den EZT-Online unter Texte -> AWR - UN/EU - Embargos - (A 0201) -> Nr. 23 ff. (Belarus/Weißrussland) bzw. Nr. 41 ff. (Russland).

Belarus erlässt Beförderungsverbot für EU-Fahrzeuge

Die AHK Belarus informiert, dass laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus seit dem 16. April 2022 für in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurde. 
Dabei dürften EU-Fahrzeuge die belarussische Grenze über bestimmte Kontrollpunkte passieren, um zu 14 speziell ausgewiesenen Orten zu gelangen, an denen die Ware auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden könne.
Das neue Beförderungsverbot gelte bis zum 23. April 2022 nicht für EU-Fahrzeuge, die vor dem 16. April 2022 in das Land eingereist sind. Die Beförderung von Postsendungen und lebenden Tieren sei außerdem von dem Verbot ausgenommen.
Das Verbot wurde seitens Belarus als Antwort auf das EU-Beförderungsverbot für die in Belarus und Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ab 9. April erlassen.
Russland habe ein solches Verbot bisher nicht verabschiedet. Somit wird die Warenbeförderung voraussichtlich vorerst zu einem großen Teil über die lettisch-russische Grenze erfolgen.

Carnet ATA: Beitritt Vietnam / Aktuell keine Carnets für die Ukraine, Russland und Belarus

Ab dem 1. Mai 2022 wird Vietnam das Carnet ATA-System einführen und den Carnet-Betrieb aufnehmen. Der Anwendungsbereich umfasst Waren, die bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen verwendet werden. 
Allianz Trade /Euler Hermes informiert weiterhin, dass vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzung Carnet ATA für die Ukraine, Russland und Belarus nicht möglich sind.

Exportabwicklung Ägypten: Änderungen bei der Registrierung von Exporteuren

Ausländische Unternehmen, Markeninhaber und Vertriebszentren, die bestimmte Produkte nach Ägypten exportieren möchten, müssen sich bei der ägyptischen Organisation für Export- und Importkontrolle (GOEIC) registrieren lassen. Von der Registrierungspflicht waren bislang unter anderem Exporteure von Nahrungsmitteln, Pflegeprodukten und Haushaltsgeräten betroffen.
Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie hat die Produktpalette (Entscheidungen Nr. 991/2015 und Nr.43/ 2016) mit der Entscheidung Nr. 96/2022 geändert. Bestimmte Nahrungsmittel gehören nicht mehr dazu. Zu den neu gelisteten Produkten zählen einige industrielle Waren wie elektrische Transformatoren, bestimmte Schlösser, Drähte und Kabel, Druckregler sowie bestimmte elektrische Batterien und Akkumulatoren. Den Exporteuren wird eine Übergangsfrist bis zum 22. Mai 2022 gewährt. 
Die deutsch-arabische Industrie- und Handelskammer führt die Registrierungen für interessierte Exporteure durch.