Außenwirtschaft aktuell

Zoll- und Exportkontrollinformationen Oktober 2023

Exportkontrolle: Gebührenverordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass die Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung am 15.09.2023 verkündet wurde und somit jetzt in Kraft getreten ist. Sie ist unter folgendem Link abrufbar: www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2023/248.
Die Gebührenerhebung beginnt ab dem 01.01.2024. Wie das BMWK weiter berichtet, werden für den Bereich der Exportkontrolle BMWK und BAFA die betroffenen Unternehmen zeitnah vor dem Beginn der Erhebung noch detaillierter über die Einzelheiten der Verordnung und das weitere Prozedere informieren.

Exportkontrolle: Aktualisierung EU-Dual-Use-Verordnung

Mit der Delegierten Verordnung vom 15.09.2023 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab Mitte November 2023 in Kraft.
Die Vorab-Fassungen im Register der Kommissionsdokumente verlinkt.
Den Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I finden Sie hier.

Exportkontrolle: Eisen- und Stahlprodukte

Nachweise für Eisen- und Stahlprodukte: Ab dem 30. September 2023 muss zum Zeitpunkt der Einfuhr ein Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Herstellung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden, für die Zollbehörden bereitgehalten werden. Der Nachweis ist vorzulegen, wenn die Zollstelle es im Einzelfall verlangt. Als geeignete Nachweisdokumente können neben den von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagenen sog. Mill Test Certificates unter anderem auch Rechnungen, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Langzeitlieferantenerklärungen, Kalkulations- und Fertigungsunterlagen, Zolldokumente des Ausfuhrlandes, Geschäftskorrespondenzen, Produktionsbeschreibungen, Erklärungen des Herstellers oder Ausschlussklauseln in Kaufverträgen, aus denen der nichtrussische Ursprung der Vorprodukte hervorgeht, anerkannt werden.
Quelle und weitere Infos: Zoll online - Russland

Exportkontrolle: BAFA-Informationstag 2023

Der Informationstag wird am 7. Dezember 2023 in Frankfurt am Main stattfinden. Das BAFA wird in gewohnter Weise über die neusten Entwicklungen in der Exportkontrolle und im BAFA informieren. Die Veranstaltung wird im hybriden Format stattfinden. Dies bedeutet, dass eine begrenzte Teilnehmerzahl vor Ort sein kann und die übrigen Interessierten die Veranstaltung online verfolgen können.
Die Anmeldung ist am 5. Oktober 2023 (10 Uhr) gestartet. Weitere Infos unter: BAFA - Ausfuhrkontrolle - 15. Informationstag Exportkontrolle 2023

Resilienz und Lieferketten: Umfrage

Die Themen Versorgungssicherheit und Resilienz von Lieferketten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Daher wurde das Forschungsprojekt RETHINK-GSC ins Leben gerufen. Die IHK-Organisation sitzt im Projektbeirat. Ziel ist es, ein besseres Verständnis der aktuellen Veränderungen und laufenden Herausforderungen in globalen Lieferketten zu erlangen und somit neue Erkenntnisse für politische Entscheidungsträger*innen zu liefern. Dazu führt das Projekt aktuell eine Umfrage unter Unternehmen durch. Wir bitten mittlere und große Unternehmen um Teilnahme unter: https://gscsurvey.qualtrics.com/jfe/form/SV_78QXGtlh7dvRyIK?utm_source=dihk&utm_medium=list&utm_campaign=1
Sobald die Umfrage abgeschlossen ist und die Ergebnisse vorliegen, teilen wir diese gerne mit Ihnen.

CBAM

Die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanimus (CBAM) erfolgt schrittweise: Am 1. Oktober 2023 hat die Übergangsphase begonnen.

Großbritannien: Neue Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel ab Januar 2024

Ab Ende Januar 2024 ändern sich die Vorschriften für Waren aus der EU. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Risikokategorie.
Erzeugnisse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, sogenannte SPS-Waren, unterliegen bei der Einfuhr veterinären, sanitären und phytosanitären Kontrollen (SPS-Kontrollen). Für Einfuhren von SPS-Waren aus der Europäischen Union (EU) galten seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs weniger strenge Vorschriften im Vergleich zu Einfuhren aus anderen Drittländern. Nun führt die britische Regierung ein einheitliches System ein. Das neue Border Target Operating Model (TOM) enthält eine Übersicht über die Anforderungen. 
Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte werden in drei verschiedene Risikoklassen (TOM risk categories) eingeteilt: gering, mittel und hoch. Die Einteilung berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr. Die Auswirkungen auf Einfuhren aus der EU hängen von der Produktgruppe ab: Für tierische Erzeugnisse der mittleren Risikokategorie erhöhen sich beispielsweise die Anforderungen, während sie sich bei Pflanzenprodukten mit geringem Risiko verringern.  
Weitere Informationen finden Sie hier.