Zoll- und Exportkontrollinformationen Oktober 2024
Zoll: Export bestimmter Waren in die VR China
Die Abteilung für Tier- und Pflanzenquarantäne des zentralen Zollamtes der Volksrepublik China (DAPQ) hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) mitgeteilt, dass für die nachstehenden Produkte, die von Deutschland in die VR China exportiert werden und traditionelle Handelsgüter sind, bisher kein Unternehmen für die Einfuhr registriert ist: Senfkörner, Ölpalmenfrüchte und -kerne, Zierwassertiere, Molkepulver, Pferdehäute, getrocknete Hirschgeweihe/-knochen, Rohwolle, Benzoeharz, Jujube, Kardamom, Pfeffer, Senfkörner, Myrrhe, Weihrauch, Roselle für die industrielle Anwendung, frische oder kühlgelagerte Zwiebeln, Kardamom, Kreuzkümmel, Koriandersamen, Artemisia Samen und Safran.
Gemäß des „Gesetzes zur Tier- und Pflanzenquarantäne bei der Einfuhr und Ausfuhr der Volksrepublik China“ sowie dessen Durchführungsverordnung, bittet DAPQ um Übermittlung einer Liste der Produktions-, Verarbeitungs- und Lagerbetriebe, die die oben genannten. Güter in die VR China exportieren möchten und bereit sind, die Anforderungen für Tier- und Pflanzenquarantäne einzuhalten.
Das BVL hat entsprechende Informationen auf der Homepage veröffentlicht und die Wirtschaftsverbände beteiligt. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich schnellstmöglich an den für sie zuständigen Bundes-Wirtschaftsverband (Branchenverband auf Bundesebene) zu wenden.
Die Meldefrist durch die Verbände an das BVL ist der 21. Oktober 2024. Die kurze Frist ist den Vorgaben der VR China geschuldet.
Der Handel mit den o.g. Gütern aus Deutschland in die VR China soll in der Zwischenzeit unverändert bleiben.
Die Meldefrist durch die Verbände an das BVL ist der 21. Oktober 2024. Die kurze Frist ist den Vorgaben der VR China geschuldet.
Der Handel mit den o.g. Gütern aus Deutschland in die VR China soll in der Zwischenzeit unverändert bleiben.
Exportkontrolle: Ideenpapier der IHK-Organisation
Im Rahmen der Interessenvertretung hat die IHK-Organisation das Ideenpapier Exportkontrolle veröffentlicht. Es fasst wichtige Aspekte zur Verbesserung der exportkontrollrechtlichen Rahmenbedingungen zusammen, die regelmäßig in der Politikberatung thematisiert werden. Eine gut strukturierte Exportkontrolle ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Wachstumsziele der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Soweit Sie Anmerkungen oder Ergänzungen haben, melden Sie sich gern bei Thorben Schulte, E-Mail: thorben.schulte@luebeck.ihk.de, Telefon: 0451 6006-245.
Exportkontrolle: G7-Hinweispapier Sanktionsumgehung
Am 24. September 2024 haben die G7-Mitgliedstaaten das gemeinsame Hinweispapier „Preventing Russian Export Control und Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry (PDF, 896 KB)“ veröffentlicht. Neben Erläuterungen zu besonders kritischen Gütern (CHPL) und Risikoindikatoren (Red Flag Indicators) enthält es ein „Best Practices“ Kapitel, das Vorschläge für unternehmensinterne Compliance-Maßnahmen enthält.
Exportkontrolle: AGGs 12,13,16,41
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 wurden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neu bekannt gegeben.
Hintergrund ist, dass Armenien und Aserbaidschan nicht mehr von Art. 2 Nr. 19 der Verordnung (EU) 2021/821 umfasst werden, die Ausfuhr gelisteter Dual-Use-Güter in diese Länder aber weiterhin kontrolliert werden soll. Aufgrund dessen werden die Allgemeine Genehmigung Nr. 12, 13, 16 und 41 mit Wirkung zum 23. September 2024 neu bekannt gegeben.
Ergänzende Informationen finden Sie unter www.bafa.de sowie unter www.zoll.de
Exportkontrolle: 16. Informationstag des BAFA
Der Informationstag Exportkontrolle wird am 3. Dezember 2024 in Frankfurt am Main stattfinden. Der Informationstag wird auch wieder als Livestream zur Verfügung gestellt werden. Auch im Jahr 2024 wird das BAFA in gewohnter Weise über die neuesten Entwicklungen in der Exportkontrolle und im BAFA informieren. Anmeldungen sind seit dem 09.10.2024 möglich. Weitere Infos unter BAFA - Ausfuhrkontrolle - 16. Informationstag Exportkontrolle 2024