Zoll
AEO und Zoll
Die Europäische Kommission hat ein neues Guidance Dokument "AEO - Customs Cooperation to Detect, Report and React to Suspicious Activities" veröffentlicht, das die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten im Kampf gegen illegalen Handel, Drogenschmuggel und organisierte Kriminalität stärken soll.
Die Initiative basiert auf der bereits bestehenden Partnerschaft zwischen Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) und den Zollbehörden, richtet sich jedoch an alle Wirtschaftsbeteiligten - unabhängig von einem Status als AEO. Anliegen ist es, das sog. Whistleblowing und eine vertiefte gegenseitige Zusammenarbeit zu fördern, um auffällige Aktivitäten schneller bemerken und kriminelle Aktivitäten verhindern zu können.
Die Erstellung der rechtlich nicht verbindlichen Guidance, welche eine Brücke zu den Vorschriften des sich noch in der Abstimmung befindenden neuen UZK schlagen soll, ist unter Einbindung der Wirtschaftsverbände auf europäischer Ebene erfolgt.