Umweltmanagementsystem EMAS

Informationen zum Warenzeichen EMAS

Das EMAS-Zeichen dürfen nur solche Organisationen nutzen, die nach der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) von einem zugelassenen Umweltgutachter geprüft wurden und eine laufende Eintragung im EMAS-Register besitzen.
Das EMAS-Zeichen ist das Warenzeichen der EMAS-Verordnung. Es ist keine Umwelt-Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen.
Das EMAS-Zeichen hat eine dreifache Funktion:
  • Hinweis auf die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Informationen, die eine Organisation im Hinblick auf ihr Umweltleistung zur Verfügung stellt,
  • Hinweis auf die Selbstverpflichtung der Organisation, ihre Umweltleistung zu verbessern und ihre Umweltaspekte solide zu managen,
  • Bekanntmachung des Systems in der Öffentlichkeit, bei interessierten Kreisen und bei Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
Weitere Informationen zum EMAS-Zeichen finden Sie auf www.emas.de.
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